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Illegales Wenden auf der Eschersheimer Landstraße und Friedberger Landstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

In Fahrtrichtung stadteinwärts ist auf der Friedberger Landstraße an den Knoten Dortelweiler Straße (Lichtsignalanlage (LSA) FL10), sowie am Nibelungenplatz (R17) jeweils das Verkehrszeichen (VZ) 272 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Verbot des Wendens" angebracht. In Fahrtrichtung stadtauswärts ist dies nicht der Fall, die Signallagepläne werden dahingehend angepasst und das VZ 272 StVO wird an beiden Stellen angebracht. Am Knoten Rat-Beil-Straße (FL8) ist stadteinwärts VZ 209-30 StVO "vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus" angebracht. Stadtauswärts das VZ 214-20 StVO "geradeaus/rechts". Beide VZ untersagen das Linksabbiegen, was zum Wenden erforderlich wäre. Im Zuge geplanter Umbauarbeiten an der dortigen Signalanlage sollen dort künftig die Kammern der Signalgeber mit Pfeilen ausgestattet werden. Die drei beschriebenen Stellen sind also bereits komplett oder zumindest in Teilen mit entsprechender Beschilderung versehen. Mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln ist das illegale Wenden bzw. Linksabbiegen jedoch nicht zu unterbinden, handelt es sich doch um vorsätzliches Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer:innen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt weisen weder die Eschersheimer Landstraße noch die Friedberger Landstraße in der 1-Jahreskarte und in der 3-Jahreskarte Merkmale einer Unfallhäufungsstelle in Bezug auf illegale Wendemanöver aus und werden somit nicht von der Unfallkommission behandelt. Ein Unfall im August an dieser Stelle mit einer schwerverletzten zu Fuß Gehenden ist laut Polizei nicht bekannt. Laut Polizei kam es allerdings am

  1. Juni 2022 zu einem Unfall dieser Art mit einer leichtverletzten zu Fuß Gehenden.

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