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Aufwertung der Dreieichstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 345 Betreff: Aufwertung der Dreieichstraße Zu 1.: Die Aufwertung des Straßenbildes der Dreieichstraße durch Baumpflanzungen ist im Grundsatz wünschenswert. Eine Bepflanzung des Streifens zwischen Straße und Straßenbahngleisen ist jedoch aufgrund der erforderlichen Mindestbreite nicht möglich. Voraussetzung für Baumpflanzungen wäre eine gänzlich neue Aufteilung des Straßenraumes. Zu 2.: Im Jahr 2019, nach dem - bereits erfolgten - Abschluss der Umgestaltung der Elisabethenstraße, ist beabsichtigt, den Schutzstreifen am Frankensteiner Platz aufzunehmen und in der Dreieichstraße in Fahrtrichtung Süden fortzuführen. In Fahrtrichtung Main gingen die Maßnahmen über Markierungslösungen hinaus und wären nur im Rahmen einer kompletten Neugestaltung umzusetzen. Eine umfassende Umgestaltung der Dreieichstraße ist zurzeit nicht geplant. Im Rahmen der aktuellen Haushaltskonsolidierung sind Anmeldungen investiver Bedarfe nur zulässig, wenn sie wesentlich und unabweisbar sind. Das bedeutet, dass sie entweder die Substanz erhalten oder in besonderem Maße der Zukunftssicherung dienen. Da keine Grundsanierung der Dreieichstraße ansteht, kann eine Umgestaltung derzeit nicht in Aussicht gestellt werden. Zu 3.: Der Magistrat befürwortet das Aufstellen weiterer Fahrradbügel. In der Dreieichstraße werden geeignete Standorte ermittelt und die Fahrradbügel zeitnah gesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.04.2018, OM 3010

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