Aufwertung der Dreieichstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.02.2019, ST 345 Betreff: Aufwertung der Dreieichstraße Zu 1.: Die Aufwertung des Straßenbildes der Dreieichstraße
durch Baumpflanzungen ist im Grundsatz wünschenswert. Eine Bepflanzung des
Streifens zwischen Straße und Straßenbahngleisen ist jedoch aufgrund der
erforderlichen Mindestbreite nicht möglich. Voraussetzung für Baumpflanzungen wäre eine gänzlich
neue Aufteilung des Straßenraumes. Zu 2.: Im Jahr 2019, nach dem - bereits erfolgten -
Abschluss der Umgestaltung der Elisabethenstraße, ist beabsichtigt, den
Schutzstreifen am Frankensteiner Platz aufzunehmen und in der Dreieichstraße in
Fahrtrichtung Süden fortzuführen. In Fahrtrichtung Main gingen die Maßnahmen
über Markierungslösungen hinaus und wären nur im Rahmen einer kompletten
Neugestaltung umzusetzen. Eine umfassende Umgestaltung der Dreieichstraße ist
zurzeit nicht geplant. Im Rahmen der aktuellen Haushaltskonsolidierung sind
Anmeldungen investiver Bedarfe nur zulässig, wenn sie wesentlich und
unabweisbar sind. Das bedeutet, dass sie entweder die Substanz erhalten oder in
besonderem Maße der Zukunftssicherung dienen. Da keine Grundsanierung der
Dreieichstraße ansteht, kann eine Umgestaltung derzeit nicht in Aussicht
gestellt werden.
Zu 3.: Der Magistrat befürwortet das Aufstellen weiterer
Fahrradbügel. In der Dreieichstraße werden geeignete Standorte ermittelt und
die Fahrradbügel zeitnah gesetzt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.04.2018, OM 3010