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Verkehrssicherheit Cretzschmarstraße/Ecke Zeppelinallee

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat sich vor Ort ein Bild von der Lage verschafft und festgestellt, dass sich die Sichtbedingungen nicht von einer Vielzahl anderer Kreuzungsbereiche im Stadtgebiet unterscheiden. Bei der genannten Örtlichkeit handelt es sich um eine Kreuzung in einer Tempo-30-Zone. Die bevorrechtigte Straße (Zeppelinallee) ist in diesem Bereich eine Einbahnstraße, Fahrzeuge können also nur von rechts kommen. Auf der rechten Seite der Bernusstraße/Cretzschmarstraße gibt es keinen Fußweg, daher muss querender Fußverkehr nicht berücksichtigt werden. Die Einmündung ist insgesamt sehr breit. Folglich ist es den Verkehrsteilnehmenden durchaus zuzumuten, sich unter vorsichtigem Annähern und unter Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht gemäß der §§ 1 und 10 der Straßenverkehrsordnung (StVO), in den Querverkehr einzureihen. Der Magistrat entspricht der Anregung aus den vorgenannten Gründen nicht.

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