Grünphasen der Fußgängerampel Neuer Wall/Wallstraße in Sachsenhausen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST
344
Betreff: Grünphasen der
Fußgängerampel Neuer Wall/Wallstraße in Sachsenhausen Die Grünzeiten für zu Fuß Gehende
werden nach der Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA) so bemessen, dass
Personen, die bei Beginn der Freigabezeit die Fahrbahn
betreten, innerhalb dieser
Freigabezeit mindestens die Hälfte der Fahrbahnbreite
überschreiten können.
Die Grünzeit beträgt in
Frankfurt am Main in der Regel nie weniger als 8 Sekunden. Solange das
Grünlicht leuchtet, darf die Fahrbahn vom Rand aus betreten werden. Zu Fuß
Gehende, die sich beim Wechsel von Grün auf Rot bereits auf der Fahrbahn
befinden, haben auch bei Rot noch ausreichend Zeit, die Fahrbahn gefahrlos zu
verlassen. Das Fußgängergrün
hat somit die Funktion eines Startlichts. Es zeigt demnach nicht die Zeit an,
in der die Straße überquert werden soll, sondern die Zeit, in der losgegangen
werden darf, um die Straße sicher zu überqueren. Nach Ende dieser Freigabezeit
wird die so
genannte Fußgängerschutzzeit gestartet, d. h. eine Art Zwischenzeit, in der der
Kfz-Verkehr noch kein Grün erhält. Die Dauer der Fußgängerschutzzeit wird durch
die Länge der Fußgängerfurt bestimmt. Fahrzeuge, die die Fußgängerfurt
überfahren wollen, erhalten in
diesem Zeitraum keine Freigabe. An der betreffenden Fußgängerfurt werden 10 sec.
Fußgänger-Grün geschaltet. Nach
Grünende vergehen weitere 13 sec. Schutzzeit bevor der Kfz.-Verkehr
wieder auf Grün geschaltet wird. Aus den genannten Gründen wird von einer Änderung
der vorhandenen Signalzeiten Abstand genommen. Hinsichtlich der angesprochenen Wartezeiten wird
eine Überprüfung der hier vorhandenen Fußgängertaster in die Wege geleitet.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 04.11.2016, OM 870