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Grünphasen der Fußgängerampel Neuer Wall/Wallstraße in Sachsenhausen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 344 Betreff: Grünphasen der Fußgängerampel Neuer Wall/Wallstraße in Sachsenhausen Die Grünzeiten für zu Fuß Gehende werden nach der Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA) so bemessen, dass Personen, die bei Beginn der Freigabezeit die Fahrbahn betreten, innerhalb dieser Freigabezeit mindestens die Hälfte der Fahrbahnbreite überschreiten können. Die Grünzeit beträgt in Frankfurt am Main in der Regel nie weniger als 8 Sekunden. Solange das Grünlicht leuchtet, darf die Fahrbahn vom Rand aus betreten werden. Zu Fuß Gehende, die sich beim Wechsel von Grün auf Rot bereits auf der Fahrbahn befinden, haben auch bei Rot noch ausreichend Zeit, die Fahrbahn gefahrlos zu verlassen. Das Fußgängergrün hat somit die Funktion eines Startlichts. Es zeigt demnach nicht die Zeit an, in der die Straße überquert werden soll, sondern die Zeit, in der losgegangen werden darf, um die Straße sicher zu überqueren. Nach Ende dieser Freigabezeit wird die so genannte Fußgängerschutzzeit gestartet, d. h. eine Art Zwischenzeit, in der der Kfz-Verkehr noch kein Grün erhält. Die Dauer der Fußgängerschutzzeit wird durch die Länge der Fußgängerfurt bestimmt. Fahrzeuge, die die Fußgängerfurt überfahren wollen, erhalten in diesem Zeitraum keine Freigabe. An der betreffenden Fußgängerfurt werden 10 sec. Fußgänger-Grün geschaltet. Nach Grünende vergehen weitere 13 sec. Schutzzeit bevor der Kfz.-Verkehr wieder auf Grün geschaltet wird. Aus den genannten Gründen wird von einer Änderung der vorhandenen Signalzeiten Abstand genommen. Hinsichtlich der angesprochenen Wartezeiten wird eine Überprüfung der hier vorhandenen Fußgängertaster in die Wege geleitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 870

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