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Fahrradparkhäuser am Hauptbahnhof: Kostenfrei zur Förderung des Radverkehrs?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Zunächst ist festzuhalten, dass das Fahrradparkhaus Am Hauptbahnhof umfänglich mit Videokameras ausgestattet ist. Die Videoanlage zeichnet 24/7 Daten auf, die entsprechend den datenschutzrechtlichen Vorgaben turnusmäßig wieder gelöscht werden. Die Tarife bewegen sich grundsätzlich im Rahmen der für Fahrradstationen an Verkehrsknotenpunkten etablierten und anerkannten Größenordnung. Eine kostenlose Nutzung des Fahrradparkhauses lässt sich aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht realisieren. Die Umsätze decken bereits heute nicht die Kosten für den Betrieb des Fahrradparkhauses mit Mietzins für das Gebäude beim Eigentümer, Abschreibung für die technischen Ausstattungen sowie den Betrieb. Zu 2.: Laut letzten Presseinformationen hat die Deutsche Bahn das Vorhaben eines Fahrradparkhauses im Bereich der ehemaligen Posthalle zurückgestellt. Aus Sicht des Magistrats ist wünschenswert, auf der Nordseite des Hauptbahnhofs ein hochwertiges Angebot zum Fahrradparken zu etablieren.

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