Niederrad, Reichsforststraße: Sicherheit für Fußgänger herstellen durch Einrichtung eines Zebrastrei-fens an der Kreuzung Waldstraße/Reichsforststraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.02.2019, ST 343 Betreff: Niederrad, Reichsforststraße: Sicherheit für
Fußgänger herstellen durch Einrichtung eines Zebrastrei-fens an der Kreuzung
Waldstraße/Reichsforststraße Die Reichsforststraße befindet sich
in einer Tempo-30-Zone. Gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung ist die Einrichtung
eines weiteren Fußgängerüberweges dort nicht zulässig. Darüber hinaus befindet
sich an besagter Kreuzung ein Fußgängerüberweg, der Bestandsschutz
genießt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 23.11.2018, OM 3968