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Niederrad, Reichsforststraße: Sicherheit für Fußgänger herstellen durch Einrichtung eines Zebrastrei-fens an der Kreuzung Waldstraße/Reichsforststraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 343

Betreff: Niederrad, Reichsforststraße: Sicherheit für Fußgänger herstellen durch Einrichtung eines Zebrastrei-fens an der Kreuzung Waldstraße/Reichsforststraße Die Reichsforststraße befindet sich in einer Tempo-30-Zone. Gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung ist die Einrichtung eines weiteren Fußgängerüberweges dort nicht zulässig. Darüber hinaus befindet sich an besagter Kreuzung ein Fußgängerüberweg, der Bestandsschutz genießt.