Niederrad, Reichsforststraße: Sicherheit für Fußgänger herstellen durch Einrichtung eines Zebrastrei-fens an der Kreuzung Waldstraße/Reichsforststraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 343
Betreff: Niederrad, Reichsforststraße: Sicherheit für Fußgänger herstellen durch Einrichtung eines Zebrastrei-fens an der Kreuzung Waldstraße/Reichsforststraße Die Reichsforststraße befindet sich in einer Tempo-30-Zone. Gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung ist die Einrichtung eines weiteren Fußgängerüberweges dort nicht zulässig. Darüber hinaus befindet sich an besagter Kreuzung ein Fußgängerüberweg, der Bestandsschutz genießt.