Was wird aus der Abfall-Ruine Römerschänke?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST
343
Betreff: Was wird aus der
Abfall-Ruine Römerschänke? Zu Ziffer 1.: Das Grundstück ist rundherum mit
Zäunen gesichert, sodass Unbefugten der Zutritt nicht ohne weiteres möglich
ist. Eine Gefahr geht insoweit nicht von dem Grundstück aus. Betreffend der auf dem Grundstück gelagerten
Gegenstände hat das Regierungspräsidium Darmstadt ein entsprechendes Verfahren
eingeleitet und im Sommer 2015 mittels Ersatzvornahme akut gefährdende
Gegenstände entfernen lassen. Zwecks Beseitigung der weiteren gelagerten
Gegenstände wurde dem Nutzer des Grundstücks eine Beseitigungsanordnung
zugestellt, der dieser jedoch nicht nachgekommen ist. Das Regierungspräsidium
prüft daher derzeit weitere Schritte. Zu Ziffer 2.: Die Grundstücke der Gaststätte "Römerschänke" liegen
im Geltungsbereich der Bebauungspläne NW 82c Nr. 3 "Römerstadt-Ost" vom
21.06.1977 und NW 62a Nr. 2
"Nordweststraße" vom 27.06.1967 mit den Festsetzungen "Dauerkleingärten" bzw.
Dauerkleingartengebiet". Sie sind Teil des Landschaftsschutzgebietes
"Grüngürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt am Main", Zone I. Möglich sind der Rückbau oder die
Nutzung des vorhandenen Gebäudes Hadrianstraße 48 im Rahmen des durch die
Baugenehmigung bestehenden Bestandsschutzes. Darüberhinausgehende großflächige
Erweiterungen oder die komplette Umnutzung zu Wohnungen sind durch die
Bebauungsplanfestsetzungen nicht gedeckt. Seitens des Magistrates besteht leider keine
Möglichkeit, auf eine zeitnahe Nutzung des Grundstücks hinzuwirken. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 05.11.2015, V
1504