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Was wird aus der Abfall-Ruine Römerschänke?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 343 Betreff: Was wird aus der Abfall-Ruine Römerschänke? Zu Ziffer 1.: Das Grundstück ist rundherum mit Zäunen gesichert, sodass Unbefugten der Zutritt nicht ohne weiteres möglich ist. Eine Gefahr geht insoweit nicht von dem Grundstück aus. Betreffend der auf dem Grundstück gelagerten Gegenstände hat das Regierungspräsidium Darmstadt ein entsprechendes Verfahren eingeleitet und im Sommer 2015 mittels Ersatzvornahme akut gefährdende Gegenstände entfernen lassen. Zwecks Beseitigung der weiteren gelagerten Gegenstände wurde dem Nutzer des Grundstücks eine Beseitigungsanordnung zugestellt, der dieser jedoch nicht nachgekommen ist. Das Regierungspräsidium prüft daher derzeit weitere Schritte. Zu Ziffer 2.: Die Grundstücke der Gaststätte "Römerschänke" liegen im Geltungsbereich der Bebauungspläne NW 82c Nr. 3 "Römerstadt-Ost" vom 21.06.1977 und NW 62a Nr. 2 "Nordweststraße" vom 27.06.1967 mit den Festsetzungen "Dauerkleingärten" bzw. Dauerkleingartengebiet". Sie sind Teil des Landschaftsschutzgebietes "Grüngürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt am Main", Zone I. Möglich sind der Rückbau oder die Nutzung des vorhandenen Gebäudes Hadrianstraße 48 im Rahmen des durch die Baugenehmigung bestehenden Bestandsschutzes. Darüberhinausgehende großflächige Erweiterungen oder die komplette Umnutzung zu Wohnungen sind durch die Bebauungsplanfestsetzungen nicht gedeckt. Seitens des Magistrates besteht leider keine Möglichkeit, auf eine zeitnahe Nutzung des Grundstücks hinzuwirken. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.11.2015, V 1504

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