Preungesheim-Nord
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.02.2016, ST 342 Betreff: Preungesheim-Nord Der Magistrat geht davon aus, dass
es sich bei dem als etwaiges Baugebiet bezeichneten Gebiet "Preungesheim-Nord"
überwiegend um Flächen (nordwestlich der Straße "Am Dachsberg") in dem vormals
als Berkersheim-Süd bezeichneten Gebiet handelt. In Zusammenhang mit diesen
Flächen gelten die Berichte des Magistrats B 451 und B 452, beide vom
11.12.2015, als inhaltlich maßgebend. Flächen südlich/südöstlich der Straße "Am
Dachsberg" waren dort inhaltlich nicht behandelt. Dies vorweg geschickt, beantwortet der Magistrat die
Fragen wie folgt:
Zu 1. Zum konkreten
Ausgleichserfordernis für einen Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet gemäß
dem Vorschlag einer beidseitigen Bebauung der Straße Am Dachsberg sind derzeit
keine Aussagen möglich. An dieser Stelle sei aber noch einmal auf die beiden
oben genannten Berichte verwiesen, in denen das Gebiet Berkersheim-Süd unter
dem Punkt des Landschaftsschutzes als wertvoller eingestuft wird, als das
Baugebiet Berkersheim-Ost. Zu 2. Für den Bereich entlang der Straße Am
Dachsberg liegt ein Schallimmissionsplan des TÜV Hessen aus dem Jahr 2011 vor.
Der südlich/südöstliche Teil der Straße "Am Dachsberg", der bisher noch nicht
bebaut ist, ist stärker von Lärm betroffen als der nördliche Teil. Der zur
Bebauung vorgeschlagene Bereich ist gemäß der Darstellung im
Schallimmissionsplan erheblich und zudem in einem deutlich höheren Maße durch
Straßenlärm belastet als das Baugebiet Berkersheim-Ost. Die Beurteilungspegel
liegen entlang des südlichen Teils der Straße Am Dachsberg für den Tagzeitraum
bei 60 - 65 dB(A), in direkter Nähe zur Straße sogar bei 65 - 70 dB(A), für den
Nachtzeitraum bei 55 - 60 dB(A), in Straßennähe bei 60 - 65 dB(A). Dies
entspricht für den Tagzeitraum den Immissionsrichtwerten gemäß Technischer
Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) für Mischgebiete (60 dB(A)) bzw. für
Gewerbegebiete (65 dB(A)), entlang der Straße den Richtwerten für
Industriegebiete (70 dB(A)). Für den Nachtzeitraum sind die Richtwerte der TA
Lärm für Gewerbegebiete, welche schon nicht mehr zum Wohnen geeignet sind,
überschritten. Für allgemeine Wohngebiete sieht die TA Lärm tagsüber
Immissionswerte von 55 dB(A), nachts von 40 dB(A) vor, für Kerngebiete tagsüber
60 dB(A), nachts 45 dB(A). Das heißt, die Richtwerte der TA Lärm sind im
Nachtzeitraum für die Gebietskategorien, die für Wohnzwecke geeignet sind, um
15 - 20 dB(A) überschritten. Demnach wären hier zwingend Schallschutzmaßnahmen
wie beispielsweise Schallschutzwände zu errichten, um die Immissionsbelastung
entlang der Straße Am Dachsberg sowie auf der südlichen Seite zur Abschirmung
des Lärms der A661 auf ein verträgliches Maß - insbesondere für den sensiblen
Nachtzeitraum - zu reduzieren. Dieser Aufwand scheint für ein derart kleines
Wohngebiet, das sich lediglich entlang der Straße erstreckt, finanziell nicht
vertretbar. Darüber hinaus ist eine Abschirmung durch Schallschutzwände entlang
der Straße Am Dachsberg städtebaulich nicht vertretbar. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 03.11.2015, V
1495