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Preungesheim-Nord

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 342 Betreff: Preungesheim-Nord Der Magistrat geht davon aus, dass es sich bei dem als etwaiges Baugebiet bezeichneten Gebiet "Preungesheim-Nord" überwiegend um Flächen (nordwestlich der Straße "Am Dachsberg") in dem vormals als Berkersheim-Süd bezeichneten Gebiet handelt. In Zusammenhang mit diesen Flächen gelten die Berichte des Magistrats B 451 und B 452, beide vom 11.12.2015, als inhaltlich maßgebend. Flächen südlich/südöstlich der Straße "Am Dachsberg" waren dort inhaltlich nicht behandelt. Dies vorweg geschickt, beantwortet der Magistrat die Fragen wie folgt: Zu 1. Zum konkreten Ausgleichserfordernis für einen Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet gemäß dem Vorschlag einer beidseitigen Bebauung der Straße Am Dachsberg sind derzeit keine Aussagen möglich. An dieser Stelle sei aber noch einmal auf die beiden oben genannten Berichte verwiesen, in denen das Gebiet Berkersheim-Süd unter dem Punkt des Landschaftsschutzes als wertvoller eingestuft wird, als das Baugebiet Berkersheim-Ost. Zu 2. Für den Bereich entlang der Straße Am Dachsberg liegt ein Schallimmissionsplan des TÜV Hessen aus dem Jahr 2011 vor. Der südlich/südöstliche Teil der Straße "Am Dachsberg", der bisher noch nicht bebaut ist, ist stärker von Lärm betroffen als der nördliche Teil. Der zur Bebauung vorgeschlagene Bereich ist gemäß der Darstellung im Schallimmissionsplan erheblich und zudem in einem deutlich höheren Maße durch Straßenlärm belastet als das Baugebiet Berkersheim-Ost. Die Beurteilungspegel liegen entlang des südlichen Teils der Straße Am Dachsberg für den Tagzeitraum bei 60 - 65 dB(A), in direkter Nähe zur Straße sogar bei 65 - 70 dB(A), für den Nachtzeitraum bei 55 - 60 dB(A), in Straßennähe bei 60 - 65 dB(A). Dies entspricht für den Tagzeitraum den Immissionsrichtwerten gemäß Technischer Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) für Mischgebiete (60 dB(A)) bzw. für Gewerbegebiete (65 dB(A)), entlang der Straße den Richtwerten für Industriegebiete (70 dB(A)). Für den Nachtzeitraum sind die Richtwerte der TA Lärm für Gewerbegebiete, welche schon nicht mehr zum Wohnen geeignet sind, überschritten. Für allgemeine Wohngebiete sieht die TA Lärm tagsüber Immissionswerte von 55 dB(A), nachts von 40 dB(A) vor, für Kerngebiete tagsüber 60 dB(A), nachts 45 dB(A). Das heißt, die Richtwerte der TA Lärm sind im Nachtzeitraum für die Gebietskategorien, die für Wohnzwecke geeignet sind, um 15 - 20 dB(A) überschritten. Demnach wären hier zwingend Schallschutzmaßnahmen wie beispielsweise Schallschutzwände zu errichten, um die Immissionsbelastung entlang der Straße Am Dachsberg sowie auf der südlichen Seite zur Abschirmung des Lärms der A661 auf ein verträgliches Maß - insbesondere für den sensiblen Nachtzeitraum - zu reduzieren. Dieser Aufwand scheint für ein derart kleines Wohngebiet, das sich lediglich entlang der Straße erstreckt, finanziell nicht vertretbar. Darüber hinaus ist eine Abschirmung durch Schallschutzwände entlang der Straße Am Dachsberg städtebaulich nicht vertretbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.11.2015, V 1495

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