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Tempo 30 auf der Pfaffenwiese in Zeilsheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 372 Betreff: Tempo 30 auf der Pfaffenwiese in Zeilsheim Nach derzeitiger Rechtslage und Rechtsprechung muss zur Einrichtung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung eine besondere Gefahrenlage bestehen. Um zu belastbaren Erkenntnissen zu gelangen, wird der Magistrat zunächst eine Langzeitmessung durchführen, um die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten an der beschriebenen Örtlichkeit festzustellen und hiernach gegebenenfalls Maßnahmen im Sinne der Anregung anordnen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 611

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