Tempo 30 auf der Pfaffenwiese in Zeilsheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST
372
Betreff: Tempo 30 auf der
Pfaffenwiese in Zeilsheim Nach derzeitiger Rechtslage und
Rechtsprechung muss zur Einrichtung einer streckenbezogenen
Geschwindigkeitsbeschränkung eine besondere Gefahrenlage bestehen. Um zu belastbaren Erkenntnissen zu
gelangen, wird der Magistrat zunächst eine Langzeitmessung durchführen, um die
tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten an der beschriebenen Örtlichkeit
festzustellen und hiernach gegebenenfalls Maßnahmen im Sinne der Anregung
anordnen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 29.11.2011, OM 611