Fahrradbügel umsetzen Abbau in der Oberlindau gegenüber der Einmündung Friedrichstraße und Montage Bremer Platz 1/Ecke Wolfsgangstraße
Stellungnahme des Magistrats
Zu Oberlindau: Der Magistrat kann diesem Punkt der Anregung nicht entsprechen. Nach vermehrten Beschwerden aus der Bevölkerung wurden provisorische Gehwegnasen markiert und mit Pollern sowie Abstellbügeln abgesichert, um das illegale Parken an der Kreuzung zu verhindern. Daher wurde die Parkregelung an der Kreuzung Oberlindau-Friedrichstraße entsprechend geändert. In Tempo-30-Zonen soll es dem Fußverkehr möglich sein, die Straße in der direkten Verlängerung der jeweiligen Gehwege zu queren. In Kreuzungsbereichen soll nicht geparkt werden, um direkte und kurze Laufwege zu ermöglichen und die notwendigen Sichtbeziehungen zu gewährleisten. In der Verkehrsplanung wird dies bei einer Grunderneuerung der Straße mittels sogenannter Gehwegnasen, vorgelagerten Gehwegbereichen, umgesetzt, die entsprechend abgesichert werden. Bei der nächsten Decken- oder Grunderneuerung werden bauliche Gehwegnasen angelegt. Zu Bremer Platz 1/Ecke Wolfsgangstraße: Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, dass er in diesem Bereich Fahrradbügel anbringt. Nicht bei der Hauswand allerdings, da die Bügel sonst direkt im Laufweg des Fußverkehrs stünden und gerade für blinde Menschen eine Gefährdung darstellen könnten.