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Leer stehendes Gebäude im Industriehof für die Stadt nutzbar machen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Liegenschaft Königsberger Straße 6 befindet sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und wird weiterhin für den eigenen Bedarf genutzt. Hierzu werden zukünftig Teilbereiche des Gebäudes ertüchtigt. Ein Erwerb der Liegenschaft durch die Stadt oder einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft ist derzeit nicht möglich. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 679 - Am Industriehof weist die Königsteiner Straße 6 als Gewerbegebiet mit einer Grundflächenzahl (GRZ) = 0,8 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) = 1,8 aus. Eine Wohnnutzung ist hier nicht zulässig, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke können ausnahmsweise zugelassen werden.

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