Neuanlage eines Bolzplatzes als Ersatz für das entfallende Spielfeld Bonifatiuspark
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2014, ST
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Betreff: Neuanlage eines
Bolzplatzes als Ersatz für das entfallende Spielfeld Bonifatiuspark Der Magistrat hat geprüft, ob ein
Bolzplatz in der öffentlichen Grünfläche "ÖM 9" innerhalb des Bebauungsplans
Nr. 803 Ä5 - Riedberg Universität - planungsrechtlich möglich ist. Dieser
Bebauungsplan ist seit dem 27.08.2013 rechtskräftig. Die Prüfung ergab, dass
auf Grund der Festsetzungen zu dieser öffentlichen Grünfläche im Bebauungsplan
der Bau eines Bolzplatzes nicht zulässig ist. Die öffentliche Grünfläche "ÖM 9" ist im Planteil
des Bebauungsplans als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ausgewiesen. Die Ausweisung dieses
sogenannten Dellentälchens um die Bornfloßquelle wird in der Begründung zum
Bebauungsplan wie folgt erläutert: "ÖM 9 - Bornfloß -: Der Bornfloß ist als
Quellbereich ein nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschütztes
Biotop. Die öffentliche Grünfläche ÖM 9 ist unter Berücksichtigung der
vorhandenen Topographie als extensive Wiesenfläche mit Feuchtbereich und
einzelnen Gehölzpflanzungen zu gestalten. Der Bornfloß ist in das
Regenwasserbewirtschaftungskonzept des Riedberg integriert. Eine Erweiterung
der öffentlichen Grünfläche um ca. 43.000 m2 wird im Rahmen dieses Verfahrens
möglich. Das vorhandene Dellentälchen wird hierdurch in einem größeren Umfang
in die öffentliche Grünfläche einbezogen und spiegelt so die ursprünglich
vorhandene Topographie der Hanglage weiterhin wieder. Die Pflege der Fläche
soll extensiv unter anderem durch eine 2 bis 3 -malige Mahd und Abfuhr des
Schnittguts erfolgen. Die Pflegemaßnahmen sind mit der Unteren
Naturschutzbehörde abzustimmen. Bereits 2008 wurde vom Senckenberginstitut
hierzu ein Pflegeplan erarbeitet. Die Grünfläche ÖM 9 dient zudem als
Ausgleichsfläche zur Kompensation von Eingriffen innerhalb der privaten
Grundstücksflächen im Bebauungsplan Nr. 803 - Am Riedberg -." Da es sich bei dem Dellentälchen um eine Hanglage
handelt, müssten für die Herstellung eines Bolzplatzes außerdem umfangreiche
Erdarbeiten erfolgen, die an dieser Stelle zu nicht unerheblichen Eingriffen
geführt hätten. Daher wird auch aus diesem Grund die Anlage eines Bolzplatzes
in der öffentlichen Grünfläche "ÖM 9" abgelehnt. Beachvolleyballfelder werden vom Magistrat nicht
angelegt, da deren Unterhaltung zu aufwändig und kostenintensiv ist. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 29.11.2013, OM 2728