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Neuanlage eines Bolzplatzes als Ersatz für das entfallende Spielfeld Bonifatiuspark

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2014, ST 340 Betreff: Neuanlage eines Bolzplatzes als Ersatz für das entfallende Spielfeld Bonifatiuspark Der Magistrat hat geprüft, ob ein Bolzplatz in der öffentlichen Grünfläche "ÖM 9" innerhalb des Bebauungsplans Nr. 803 Ä5 - Riedberg Universität - planungsrechtlich möglich ist. Dieser Bebauungsplan ist seit dem 27.08.2013 rechtskräftig. Die Prüfung ergab, dass auf Grund der Festsetzungen zu dieser öffentlichen Grünfläche im Bebauungsplan der Bau eines Bolzplatzes nicht zulässig ist. Die öffentliche Grünfläche "ÖM 9" ist im Planteil des Bebauungsplans als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ausgewiesen. Die Ausweisung dieses sogenannten Dellentälchens um die Bornfloßquelle wird in der Begründung zum Bebauungsplan wie folgt erläutert: "ÖM 9 - Bornfloß -: Der Bornfloß ist als Quellbereich ein nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschütztes Biotop. Die öffentliche Grünfläche ÖM 9 ist unter Berücksichtigung der vorhandenen Topographie als extensive Wiesenfläche mit Feuchtbereich und einzelnen Gehölzpflanzungen zu gestalten. Der Bornfloß ist in das Regenwasserbewirtschaftungskonzept des Riedberg integriert. Eine Erweiterung der öffentlichen Grünfläche um ca. 43.000 m2 wird im Rahmen dieses Verfahrens möglich. Das vorhandene Dellentälchen wird hierdurch in einem größeren Umfang in die öffentliche Grünfläche einbezogen und spiegelt so die ursprünglich vorhandene Topographie der Hanglage weiterhin wieder. Die Pflege der Fläche soll extensiv unter anderem durch eine 2 bis 3 -malige Mahd und Abfuhr des Schnittguts erfolgen. Die Pflegemaßnahmen sind mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Bereits 2008 wurde vom Senckenberginstitut hierzu ein Pflegeplan erarbeitet. Die Grünfläche ÖM 9 dient zudem als Ausgleichsfläche zur Kompensation von Eingriffen innerhalb der privaten Grundstücksflächen im Bebauungsplan Nr. 803 - Am Riedberg -." Da es sich bei dem Dellentälchen um eine Hanglage handelt, müssten für die Herstellung eines Bolzplatzes außerdem umfangreiche Erdarbeiten erfolgen, die an dieser Stelle zu nicht unerheblichen Eingriffen geführt hätten. Daher wird auch aus diesem Grund die Anlage eines Bolzplatzes in der öffentlichen Grünfläche "ÖM 9" abgelehnt. Beachvolleyballfelder werden vom Magistrat nicht angelegt, da deren Unterhaltung zu aufwändig und kostenintensiv ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2013, OM 2728

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