Sicheres Fahrradfahren in der Schellingstraße
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Sofern die Anregung richtig interpretiert wird wünscht der Ortsbeirat, an unten blau eingekreister Stelle Spurtrenner (Leitschwellen, umgangssprachlich "Klemmfixe" oder "Cycle Lane Separator") zu installieren. Dies ist aufgrund des aus beiden Richtungen einbiegenden Kraftfahrzeugverkehrs (unten grün eingezeichnet) nicht möglich. Zu 2.: Auf der rechten Straßenseite der Schellingstraße in Höhe Musikantenweg 80 befindet sich bereits das Verkehrszeichen (VZ) 244.1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Beginn einer Fahrradstraße) mit dem Einfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge (VZ 267 StVO). Folglich wird auf beiden Seiten der Schellingstraße an der Ecke Musikantenweg bereits auf dieses Einfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge aufmerksam gemacht. Es handelt sich bei den Wahrnehmungen demnach um ein vorsätzliches Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer:innen, dem mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht abgeholfen werden kann. Zudem bietet eine Fahrradstraße dem Radfahrenden besonderen Schutz. In Fahrradstraßen wird das Tempo grundsätzlich von Radfahrenden bestimmt. Kraftfahrzeugfahrende dürfen höchstens 30 km/h fahren. Der Radverkehr darf durch den Kraftfahrzeugverkehr nicht behindert werden. Eine Entfernung dieses Zeichens würde den Radfahrenden diese Privilegien entziehen. Die Aufstellung des VZ 267 StVO mit dem ZZ 1022-10 StVO ist aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht nicht zielführend. Da das Schild mit Stickern beklebt wurde, werden alle Verunreinigungen beseitigt, damit dieses wieder besser erkennbar ist. Zu 3.: In der Schellingstraße kann in Fahrtrichtung Nord-West in Höhe der Hausnummer 14 geradeaus in Richtung Berger Straße als auch links in den Musikantenweg gefahren werden. Eine Pfeilmarkierung, die die Fahrtrichtung nur in Richtung geradeaus vorgibt, kann daher nicht markiert werden.