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Ausfahrt aus der Huthmacherstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 335 Betreff: Ausfahrt aus der Huthmacherstraße Das Linksabbiegen in der Huthmacherstraße ist untersagt, da es sich zum einen um eine unübersichtliche Stelle aufgrund der dortigen 3-Spurigkeit der Sindlinger Bahnstraße handelt und zum anderen die enge Fahrbahn im Einmündungsbereich kein nebeneinander Aufstellen zweier Fahrzeuge (Rechtsabbieger neben Linksabbieger) zulässt. Daher kann kein Verkehr abfließen, solange ein Linksabbieger warten muss. Insbesondere in den Hauptverkehrszeiten ist dies nicht hinnehmbar. Daher kann der Anregung nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4645

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