Ausfahrt aus der Huthmacherstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST
335
Betreff: Ausfahrt aus der
Huthmacherstraße Das Linksabbiegen in der
Huthmacherstraße ist untersagt, da es sich zum einen um eine unübersichtliche
Stelle aufgrund der dortigen 3-Spurigkeit der Sindlinger Bahnstraße handelt und
zum anderen die enge Fahrbahn im Einmündungsbereich kein nebeneinander
Aufstellen zweier Fahrzeuge (Rechtsabbieger neben Linksabbieger) zulässt. Daher
kann kein Verkehr abfließen, solange ein Linksabbieger warten muss.
Insbesondere in den Hauptverkehrszeiten ist dies nicht hinnehmbar. Daher kann der Anregung nicht entsprochen werden.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 03.11.2015, OM 4645