Gefährdung von Schulkindern verhindern: Tempo 30 in der Liederbacher Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST
334
Betreff: Gefährdung von
Schulkindern verhindern: Tempo 30 in der Liederbacher Straße Bei der Liederbacher Straße
handelt es sich um eine Grundnetzstraße, die sich aufgrund des hohen
Verkehrsaufkommens und ihrer fehlenden baulichen Eignung (gradlinig) nicht für
eine Ausweisung der Tempo 30 eignet. Der Schulwegplan der Karl-von-Ibell-Schule weist
drei gesicherte Querungsmöglichkeiten der Liederbacher Straße aus. Das
Wohngebiet westlich der Liederbacher Straße ist als Tempo 30-Zone beschildert
und auch als Schulweg ausgewiesen. Nach der Querung könnten die Kinder daher
alternativ einen subjektiv sichereren Weg über die Seitenstraßen gemäß
Schulwegplan wählen. Der Anregung des Ortsbeirates kann daher nicht
entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 03.11.2015, OM 4649