Gefährdung von Schulkindern verhindern: Tempo 30 in der Liederbacher Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 334
Betreff: Gefährdung von Schulkindern verhindern: Tempo 30 in der Liederbacher Straße Bei der Liederbacher Straße handelt es sich um eine Grundnetzstraße, die sich aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und ihrer fehlenden baulichen Eignung (gradlinig) nicht für eine Ausweisung der Tempo 30 eignet. Der Schulwegplan der Karl-von-Ibell-Schule weist drei gesicherte Querungsmöglichkeiten der Liederbacher Straße aus. Das Wohngebiet westlich der Liederbacher Straße ist als Tempo 30-Zone beschildert und auch als Schulweg ausgewiesen. Nach der Querung könnten die Kinder daher alternativ einen subjektiv sichereren Weg über die Seitenstraßen gemäß Schulwegplan wählen. Der Anregung des Ortsbeirates kann daher nicht entsprochen werden.