Studentenwohnheim Hansaallee 141
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2015, ST
331
Betreff: Studentenwohnheim
Hansaallee 141 Bei der Frage der Zahl der
erforderlichen Stellplätze für das Wohnheim Hansaallee 141 hat sich der
Magistrat bewusst für eine nach § 6 Abs. 1 der Stellplatzsatzung mögliche
Ausnahme entschieden. Auf die Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2013, ST
1634, wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Die Stellplatzsatzung sieht für
Wohnheime grundsätzlich einen Stellplatz je 3 Betten vor. Die Erfahrungen von
Studentenwohnheimen an anderen Standorten zeigen allerdings, dass der
tatsächliche Stellplatzbedarf jedoch weit unter der grundsätzlichen Festlegung
der Stellplatzsatzung liegt. Vor diesem Hintergrund geht der Magistrat nicht
davon aus, dass das in Rede stehende Bauvorhaben negative Auswirkungen auf die
Stellplatzbilanz in diesem Bereich haben wird. Unabhängig hiervon hat der Magistrat mit der
Goethe-Universität eine Mitnutzung des Parkhauses der Universität auf dem
Westend-Campus durch Bewohnerinnen und Bewohner des Umfeldes erörtert. Eine
Mitbenutzung wäre zwar in gewissem Rahmen aus Sicht der Universität
vorstellbar, allerdings vorrangig nur in den Nachtstunden und nicht kostenlos.
Aufgrund der großen Entfernung der Liegenschaft Hansaallee 141 zum Parkhaus auf
dem Westend-Campus wäre jedoch bzgl. des Wohnheims nur mit einer sehr geringen
Nachfrage zu rechnen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 02.06.2014, OM 3163