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Studentenwohnheim Hansaallee 141

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2015, ST 331 Betreff: Studentenwohnheim Hansaallee 141 Bei der Frage der Zahl der erforderlichen Stellplätze für das Wohnheim Hansaallee 141 hat sich der Magistrat bewusst für eine nach § 6 Abs. 1 der Stellplatzsatzung mögliche Ausnahme entschieden. Auf die Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2013, ST 1634, wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Die Stellplatzsatzung sieht für Wohnheime grundsätzlich einen Stellplatz je 3 Betten vor. Die Erfahrungen von Studentenwohnheimen an anderen Standorten zeigen allerdings, dass der tatsächliche Stellplatzbedarf jedoch weit unter der grundsätzlichen Festlegung der Stellplatzsatzung liegt. Vor diesem Hintergrund geht der Magistrat nicht davon aus, dass das in Rede stehende Bauvorhaben negative Auswirkungen auf die Stellplatzbilanz in diesem Bereich haben wird. Unabhängig hiervon hat der Magistrat mit der Goethe-Universität eine Mitnutzung des Parkhauses der Universität auf dem Westend-Campus durch Bewohnerinnen und Bewohner des Umfeldes erörtert. Eine Mitbenutzung wäre zwar in gewissem Rahmen aus Sicht der Universität vorstellbar, allerdings vorrangig nur in den Nachtstunden und nicht kostenlos. Aufgrund der großen Entfernung der Liegenschaft Hansaallee 141 zum Parkhaus auf dem Westend-Campus wäre jedoch bzgl. des Wohnheims nur mit einer sehr geringen Nachfrage zu rechnen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.06.2014, OM 3163

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