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Einrichtung eines Spielplatzes im Bereich nördlich der Offenbacher Landstraße und östlich der Wehrstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2013, ST 329 Betreff: Einrichtung eines Spielplatzes im Bereich nördlich der Offenbacher Landstraße und östlich der Wehrstraße In dem angegebenen Bereich befindet sich derzeit kein zusätzlicher Spielplatz in Planung. Südlich der Offenbacher Landstraße ist ein Spielplatz am Schafheckweg vorhanden. Darüber hinaus ist es gewünscht, am Grazer Weg das Grundstück Gemarkung 507, Flur 45, Flurstück 15/0 in Abstimmung mit dem Ortsbeirat zu einem Abenteuerspielplatz zu entwickeln. Derzeit ist hierfür aber die Finanzierung der Betreuung noch nicht gesichert (siehe auch EA 40). Beide Spielplätze sind in einer Entfernung von 400 m erreichbar. Somit wäre der Bereich, vor allem wenn der Abenteuerspielplatz umgesetzt werden kann, ausreichend versorgt. Dem Magistrat ist allerdings bewusst, dass die Offenbacher Landstraße hier eine Barrierewirkung ausübt. In der Eigentumsverwaltung des Grünflächenamtes sind derzeit keine geeigneten Flächen in dem vom Ortsbeirat genannten Bereich nördlich der Offenbacher Landstraße und östlich der Wehrstraße vorhanden. Eine weitergehende Flächenprüfung bzw. -suche müsste unter Mitwirkung des Grünflächenamtes ämterübergreifend stattfinden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.11.2012, V 543