Einrichtung eines Spielplatzes im Bereich nördlich der Offenbacher Landstraße und östlich der Wehrstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2013, ST
329
Betreff: Einrichtung eines
Spielplatzes im Bereich nördlich der Offenbacher Landstraße und östlich der
Wehrstraße In dem angegebenen Bereich
befindet sich derzeit kein zusätzlicher Spielplatz in Planung. Südlich der Offenbacher Landstraße
ist ein Spielplatz am Schafheckweg vorhanden. Darüber hinaus ist es gewünscht,
am Grazer Weg das Grundstück Gemarkung 507, Flur 45, Flurstück 15/0 in
Abstimmung mit dem Ortsbeirat zu einem Abenteuerspielplatz zu entwickeln.
Derzeit ist hierfür aber die Finanzierung der Betreuung noch nicht gesichert
(siehe auch EA 40). Beide Spielplätze sind in einer Entfernung von 400 m
erreichbar. Somit wäre der Bereich, vor allem wenn der Abenteuerspielplatz
umgesetzt werden kann, ausreichend versorgt. Dem Magistrat ist allerdings bewusst, dass die
Offenbacher Landstraße hier eine Barrierewirkung ausübt. In der Eigentumsverwaltung des Grünflächenamtes sind
derzeit keine geeigneten Flächen in dem vom Ortsbeirat genannten Bereich
nördlich der Offenbacher Landstraße und östlich der Wehrstraße vorhanden. Eine
weitergehende Flächenprüfung bzw. -suche müsste unter Mitwirkung des
Grünflächenamtes ämterübergreifend stattfinden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 02.11.2012, V 543