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Hochwasserschutz in Alt-Niederursel

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu Frage 1: Der Magistrat wird den Durchlass unter der kleinen Brücke über den Urselbach in Zukunft, im Rahmen seiner Kontrollgänge an besonderen hochwassergefährdeten Stellen, die vor jedem vorhergesagten Hochwasserereignis zur Beseitigung von eventuellen Abflusshindernissen berücksichtigen. Des Weiteren wird der Magistrat untersuchen, ob durch eine Erhöhung des Weges die Überschwemmungshäufigkeit im Dorfwiesenweg verringert werden kann. Eine Vergrößerung des Durchlassquerschnittes kann nicht befürwortet werden, weil dies nur zu einer Abflussbeschleunigung und höheren Belastung der im Unterlauf liegenden Bebauung bei Hochwasser führen würde. Zu Frage 2: Der hier angesprochene Mühlgraben befindet sich im Oberlauf im privaten Besitz. Das Schütz einschließlich der Schlösser befinden sich im Privateigentum. Der Magistrat hat ein Ingenieurbüro damit beauftragt, die Wirkung des geschlossenen Schützes auf die Hochwassergefahr des Urselbaches in Niederursel zu untersuchen. Ergebnis ist, dass der Verschluss des Mühlgrabens nicht zu einer Verschlechterung bzw. Änderung der Überflutung führt. Eine vollständige Öffnung hingegen wird zu einer Verschärfung der Hochwassergefährdung im Bereich der Obermühle führen. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Anfrage V 218 vom 04.11.2021 verwiesen. Zu Frage 3: Der Magistrat hat die Mainova informiert, dass Ihre Anlage in der Spielsgasse hochwassergefährdet ist und darum gebeten in eigner Verantwortung geeignete Maßnahmen zur Sicherung zu ergreifen. Zu Frage 4: Der Magistrat wird auch den Durchlass zur ehemaligen Untermühle in sein Kontrollprogramm bei vorhergesagten Hochwasserereignissen aufnehmen. Unabhängig davon trägt auch dieser Mühlgraben nicht zur Hochwasserentschärfung des Urselbachs bei. Zu Frage 5: Die Gräben entlang des Urselbaches werden einmal im Jahr gemäht und gereinigt. Leider kommt es immer wieder vor, dass gerade nach der Reinigung die Gräben von Unbefugten mit Gartenabfällen zugeschüttet werden. Sowie der Magistrat davon Kenntnis bekommt werden die Gräben wieder geräumt. Eine permanente Zustandskontrolle kann der Magistrat nicht leisten, ist aber dankbar für Hinweise aus der Bevölkerung. Zu Frage 6: Die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete erfolgt durch das Land Hessen. Nach den wasserrechtlichen Vorschriften wird dabei ein Hochwasserereignis zugrunde gelegt, das statistisch einmal in 100 Jahren auftritt (sogenanntes hundertjähriges Regenereignis). Die den Berechnungen zugrundeliegenden Regenmengen im Einzugsgebiet des Urselbachs sind dem Magistrat nicht bekannt. Zu Frage 7: Soweit dem Magistrat bekannt ist, gibt es keine ausgewiesenen Retentionsflächen am Urselbach. Die gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiete hingegen stellen die bei einem Hochwasser überfluteten Flächen aufgrund der gegebenen Topografie und Bebauung dar. Diese Überschwemmungsgebiete sind teilweise bebaut. In diesen Bereichen sind die Eigentümer*innen nach § 5 Abs. 2 WHG verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen. Der Magistrat plant derzeit keine baulichen Maßnahmen am Urselbach. Aufgrund der örtlichen Situation ist eine Vergrößerung des Abflussquerschnitts innerhalb der Ortslage nicht möglich. Der Magistrat wird aber prüfen, ob durch kleinere bauliche Maßnahmen am Urselbach bzw. Uferbereich im Bereich der Feldbrücke zwischen Hoher Mühle und Papiermühle sowie im Bereich der Spielsgasse die Überflutungsgefahr entschärft werden kann. Hochwasser sind natürliche Ereignisse. Die Entstehung von Hochwasser hängt von der Stärke des Niederschlags, den Eigenschaften des Einzugsgebiets und den Besonderheiten des Gewässers ab. Die Art der Bodennutzung durch die Landwirtschaft, Flächenversiegelung für Siedlungen und Verkehr verstärken das Hochwasser. Es gibt weniger Versickerungsflächen für Regenwasser. Über viele Jahrzehnte sind den Bächen und Flüssen natürliche Überschwemmungsgebiete durch die intensive Nutzung als Siedlungsraum oder für die Landwirtschaft verloren gegangen. Kommt es zu einem Hochwasser, so stehen heute weniger natürliche Überschwemmungsflächen zur Verfügung, auf denen sich das über die Ufer tretende Wasser ausbreiten kann. Aus diesem Grund müssen auch intensive Gespräche mit den Oberliegern stattfinden um ein gemeinschaftliches Retentionsraumkonzept zu erstellen. Erste Gespräche haben bereits mit den Anrainern am Liederbach stattgefunden. Der Magistrat wird auch am Urselbach das Gespräch mit den Oberliegern suchen.

Verknüpfte Vorlagen