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Segway-Touren durch städtische Grünflächen ahnden

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Segways gehören wie E-Scooter zu den Elektrokleinstfahrzeugen. Die Nutzung ist in der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung - eKFV) geregelt, die besagt, dass diese Fahrzeuge eine Versicherungsplakette benötigen. Gemäß der Gefahrenabwehrordnung und der Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt am Main ist das Befahren der Grünanlagen mit Fahrzeugen, die der Versicherungspflicht unterliegen, untersagt und wird mit einem Verwarngeld in Höhe von 55,00 € geahndet. Trotz der regelmäßigen Bestreifung der Grünanlagen hat die Stadtpolizei bislang keine Kenntnis von den Segway-Touren. Zur Veranlassung gezielter Kontrollen wird die genaue Örtlichkeit und der Zeitpunkt benötigt, an dem die Touren durchgeführt werden. Der Magistrat wird wie bisher, wenn konkrete Informationen vorliegen, auf die Anbieter zugehen, um hier die Nutzung der Grünanlagen zu erläutern und dass der Verstoß gegen die Gefahrenabwehrordnung und die Grünanlagensatzung eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit Bußgeld hinterlegt ist.

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