Verlegung der Bushaltestelle im Fritz-Schubert-Ring
Stellungnahme des Magistrats
Das Haltestellepaar "Heinrich-Bingemer-Weg" in Enkheim liegt an der Einmündung Fritz-Schubert-Ring/Heinrich-Bingemer-Weg und bindet die Anwohner der Straßen in beiden Fahrtrichtungen an den ÖPNV (Linie 42) an. Vor dem Hintergrund des barrierefreien Ausbaus der vorherigen und nachfolgenden Haltestellen sind Änderungen der Haltestellenabstände vorgesehen. Die vorherige Haltestelle "Riedbad" muss für den barrierefreien Ausbau aus fahrgeometrischen Gründen weiter nach Norden vor den Eingang des Riedbads verlegt werden. Durch die Verschiebung der Haltestelle nach Norden ergibt sich ein neuer Haltestellenabstand von ca. 520 m. Die nachfolgende Haltestelle "Am Bächelchen" befindet sich aktuell auf einem Brückenbauwerk, weshalb ein barrierefreier Ausbau an dieser Stelle nicht umgesetzt werden kann. Für den Ausbau soll diese deshalb weiter nach Westen hinter die Einmündung "Am Königshof" verschoben werden, was den Haltestellenabstand zur Haltestelle "Heinrich-Bingemer-Weg" auf ca. 340 m vergrößert. Der vom Ortsbeirat gewünschte Standort gegenüber der Hausnummer 49 hätte zu der Haltestelle "Riedbad" (neu) einen Haltestellenabstand von lediglich ca. 200 m, zu der Haltestelle "Am Bächelchen" (neu) ca. 660 m. Am vorgeschlagenen Standort im Bereich der Hausnummer 49 hat die Straße eine Längsneigung von rund 11 %, sodass hier ein barrierefreier Ausbau nicht möglich ist (> 6 %). Um Emissionen wie Geräuschentwicklung und Abgase zu reduzieren, soll unabhängig vom barrierefreien Ausbau ein Halt- und Anfahrvorgang auf dieser starken Steigung vermieden werden. Zudem existiert am gewünschten Haltestellenstandort nur eine einseitige Bebauung mit entsprechend weniger Anwohnern, weshalb durch die Verlegung keine zusätzliche Erschließungsfunktion entsteht. Es dient ergänzend zur Kenntnis, dass die Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle zwischen den Haltestellen "Riedbad" und "Heinrich-Bingemer-Weg", unbeachtet der genannten Ausschlusskriterien für den gewünschten Standort, aufgrund der damit verbundenen Fahrzeitverlängerung ausgeschlossen ist, da die für einen weiteren Halt benötigte Zeit nicht mit der Fahrplangestaltung zu vereinen ist.