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Parkplätze am Friedhof Westhausen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.) Der neue Parkplatz am italienischen Kriegsopferfeld wird durch Hinweisschilder in der Kollwitzstraße ausgewiesen. Bereits mit dieser Beschilderung ist der Parkplatz ausgelastet, so dass das Aufstellen von zusätzlichen Parkschildern nicht zu empfehlen ist und daher abgelehnt wird. Zu 2.) Mit dem Bau des neuen Parkplatzes am italienischen Kriegsgräberfeld wurde mit den Anwohnern ein Kompromiss über die Öffnungszeiten der 23 Stellplätze geschlossen, um diese unter anderem nicht übermäßig durch den zusätzlichen Straßenverkehr zu belasten. Die Öffnungszeiten des Parkplatzes wurden wie folgt festgelegt: - in den Sommermonaten montags - freitags 6:30 Uhr / 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr - in den Wintermonaten montags - freitags 6:30 Uhr / 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr - An Wochenenden und Feiertagen bleibt der Parkplatz geschlossen, da die Trauerhalle in der Regel nicht genutzt werden kann und die Friedhofsverwaltung nicht erreichbar ist. Neben dem neuen Parkplatz steht ein Weiterer am Eingang Heerstraße zur Verfügung. Diese Parkmöglichkeit kann sowohl unter der Woche als auch an Wochenenden sowie an Feiertagen genutzt werden. Viele Grabstätten sind über den Eingang Heerstraße sogar schneller zu erreichen. Zudem wurde der Hauptweg erneuert, so dass dieser auch mit Gehilfen (z.B. Rollstühlen und Rollatoren) befahren werden kann. Zu 3.) Aufgrund der baulichen Gegebenheiten können derzeit keine weiteren Stellplätze auf dem neuen Parkplatz errichtet werden. Auch eine Verbreiterung der Einfahrt wird nicht vorgenommen. Um den Angehörigen die Grabpflege ein wenig zu erleichtern, besteht beispielsweise die Möglichkeit, kleine Transportwagen am Eingang der Heerstraße zu stationieren. So könnten die Friedhofsbesucherinnen und -besucher ihre Blumen, Erde etc. einfacher zum Grab transportieren. Die Anschaffungskosten müssten allerdings über das Ortsbeiratsbudget finanziert werden. Dieses Modell wurde bereits erfolgreich auf anderen Friedhöfen umgesetzt, da im Gebührenhaushalt hierfür keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.