Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich des Kinderzentrums Berkersheimer Weg (KiZ 101)
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Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 323
Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich des Kinderzentrums Berkersheimer Weg (KiZ 101) Der Berkersheimer Weg ist im angesprochenen Abschnitt Teil einer Tempo 30-Zone. Unmittelbar vor dem Kinderzentrum Berkersheimer Weg befindet sich ein Fußgängerüberweg. Das Straßenverkehrsamt-Verkehrssicherheit hat im Jahr 2015 insgesamt 15 Geschwindigkeitskontrollen im Bereich des Kinderzentrums durchgeführt. Zu allen Tageszeiten lag die durchschnittliche Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich zwischen neun und elf Prozent. Da der genannte Abschnitt des Berkersheimer Wegs zum Schulweg gehört, werden auch weiterhin Geschwindigkeitskontrollen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durchgeführt.