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Sauberkeit im Bereich der Gerauer Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Bei der Liegenschaft Gerauer Straße 74-84 handelt es sich um eine private Liegenschaft, die an das System der Siedlungsabfuhr angeschlossen ist. Dies bedeutet, dass die Bewohner:innen regelmäßig - ohne vorherige Terminvereinbarung - den anfallenden Sperrmüll zur Abholung bereitstellen können. Hierbei sind die Vorgaben aus der Abfallsatzung der Stadt Frankfurt am Main zu beachten. Kleidungsstücke oder Schuhe sind sogenannte Störstoffe und kein Sperrmüll. Daher werden sie von der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) nicht beseitigt. Für die Beseitigung von Ablagerungen auf privaten Flächen ist immer die jeweilige Wohnungsbaugesellschaft bzw. d. Eigentümer:in verantwortlich. Auf Anfrage teilte uns die FES mit, dass der Sperrmüllkäfig in der Vergangenheit verparkt war und die Sperrmüllabholung daher nicht möglich war bzw. verschoben wurde. Seit dem 01.09.2023 gingen keine diesbezüglichen Beschwerden mehr bei der FES ein. Des Weiteren gibt es keine gesetzliche Grundlage, die es der Stadt Frankfurt am Main gestattet die Errichtung eines weiteren Sperrmüllkäfigs o. ä. zu fordern. In Einzelfällen findet sich ab und an Unrat und Sperrmüll auf den Außenanlagen der Quartiere. Hierfür wurde seitens der Nassauischen Heimstätte Wohnstadt (NHW) extra eine Firma beauftragt, die sich um das Müllmanagement in den Quartieren kümmert, den Sperrmüll vorsortiert sowie die Müllplätze und deren Umgebung reinigt. Zusätzlich werden die Außenanlagen mehrmals die Woche von den zuständigen Objektmanager:innen kontrolliert. Die NHW hat mit dem Dienstleistungsunternehmen Firma Maas Container und Recycling einen Kooperationsvertrag über die Anmietung von Flächen für das Aufstellen von Altkleidercontainern geschlossen. Im Vertrag ist die Regelung getroffen, dass der Dienstleister für die Sauberkeit der Stellplätze zu sorgen hat. Soweit es sich um Verunreinigungen durch Kleidung, Schuhe und andere kleine Vermüllungen handelt, sind diese vom Dienstleister zu beseitigen. Bei Reklamation ist der Dienstleister telefonisch zu erreichen - die Telefonnummer befindet sich gut sichtbar an den Altkleidercontainern. Hinsichtlich des Zigarettenautomaten wird die NHW eine Überprüfung des Zustandes vor Ort vornehmen.

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