Parken an der Bezirkssportanlage
Stellungnahme des Magistrats
Der Grünstreifen vor der Einzäunung der Bezirkssportanlage ist Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes Zone 1 und prägt maßgeblich den Grünzug des Eschbaches mit, der parallel zur Heinrich-Becker-Straße direkt gegenüber der Bezirkssportanlage verläuft. Der Magistrat hat daher die Aufgabe, diesen Bereich zu erhalten und zu sichern. Der Bau zusätzlicher Parkplätze widerspricht darüber hinaus den Zielen der angestrebten Verkehrswende, Mobilität zu Sportanlagen umweltverträglich zu organisieren. Letztlich bietet sich der beschriebene Bereich generell nicht für den Bau von Parkbuchten an, da zwischen Oberkante Sportgelände und Oberkante Straße ein Höhenunterschied von bis zu einem Meter besteht. Aus diesen Gründen kann die Anregung nicht umgesetzt werden.