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Welche Maßnahmen sind geplant, um die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung im Hainer Weg zu gewährleisten?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2012, ST 320 Betreff: Welche Maßnahmen sind geplant, um die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung im Hainer Weg zu gewährleisten? Durch die im Hainer Weg verkehrende Buslinie 48 sind bauliche Veränderungen im Straßenverlauf zur Einhaltung der vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzung nicht zu realisieren. Der Magistrat setzt deshalb weiterhin auf bereits seit 2007 durchgeführte Geschwindigkeitskontrollen. Bei den im Jahr 2011 durchgeführten Kontrollen wurde in 1.556 Fällen eine Übertretung der Geschwindigkeitsbegrenzung festgestellt. Dies entspricht einer Übertretungsquote von 16,7%. Die Geschwindigkeitskontrollen werden deshalb weiter kontinuierlich durchgeführt. Von der Aufstellung einer mobilen Geschwindigkeitsanzeige sieht der Magistrat ab, da diese schwerpunktmäßig nur im Bereich vor Schulen, Kindertagesstätten und vergleichbaren Einrichtungen eingesetzt werden und sich keine derartigen Einrichtungen im Hainer Weg befinden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.10.2011, V 158