Welche Maßnahmen sind geplant, um die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung im Hainer Weg zu gewährleisten?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2012, ST
320
Betreff: Welche Maßnahmen
sind geplant, um die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung im Hainer Weg zu
gewährleisten? Durch die im Hainer Weg verkehrende
Buslinie 48 sind bauliche Veränderungen im Straßenverlauf zur Einhaltung der
vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzung nicht zu realisieren. Der Magistrat setzt deshalb weiterhin auf bereits
seit 2007 durchgeführte Geschwindigkeitskontrollen. Bei den im Jahr 2011 durchgeführten Kontrollen
wurde in 1.556 Fällen eine Übertretung der Geschwindigkeitsbegrenzung
festgestellt. Dies entspricht einer Übertretungsquote von 16,7%. Die Geschwindigkeitskontrollen
werden deshalb weiter kontinuierlich durchgeführt. Von der Aufstellung einer mobilen
Geschwindigkeitsanzeige sieht der Magistrat ab, da diese schwerpunktmäßig nur
im Bereich vor Schulen, Kindertagesstätten und vergleichbaren Einrichtungen
eingesetzt werden und sich keine derartigen Einrichtungen im Hainer Weg
befinden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 28.10.2011, V 158