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Einsichtnahme in den Konsortialvertrag

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Wie der Magistrat bereits mit Stellungnahme ST 1461 zur OM 5631 ausführte, war und ist keine Beschlussfassung bzw. Zustimmung des Ortsbeirates zur M 3/2024 erforderlich; die Übersendung der Vorlage diente lediglich der Information. Der Konsortialvertrag regelt insb. das Verhältnis der Konsortialpartner u. a. bzgl. Ziele und Zwecke des Konsortiums. Insoweit wird grundsätzlich keine wichtige Angelegenheit, die den OBR betrifft, gesehen, die eine Beteiligung nach § 82 Abs. 3 HGO rechtfertigt. Angesichts des unveränderten Sachverhalts gilt auch dies weiterhin. Mit der zur Verfügung gestellten Gegenüberstellung des maßgeblichen Paragraphen liegen dem Ortsbeirat die wesentlichen Informationen vor.