Übergang am Hessischen Rundfunk
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST
318
Betreff: Übergang am
Hessischen Rundfunk Die genannte Stelle liegt
innerhalb einer Tempo-30-Zone, in der grundsätzlich von einer sicheren
Querungssituation ausgegangen wird. Insbesondere Fußgängerüberwege sind hier
laut der Straßenverkehrsordnung entbehrlich. Aufgrund der derzeit vorliegenden
Erfahrungen kann die Wirksamkeit sowie die Akzeptanz aller Verkehrsteilnehmer
sog. Schachbrettmuster nicht für alle Örtlichkeiten bejaht werden. Daher möchte
der Magistrat im Bereich der Bertramstraße stattdessen die vorhandenen
beidseitigen Sperrflächen, Markierungen und Provisorien baulich gestalten, auf
Gehwegniveau anheben und vorbauen (Gehwegnasen). Dies stellt eine sinnvolle
gestalterische Aufwertung des gesamten Bereiches dar. Zu einem späteren
Zeitpunkt kann, falls erforderlich, eine farbige Gestaltung der Fahrbahn als
Ergänzung vorgenommen werden. Die Arbeiten werden im 3. Quartal 2016
ausgeführt.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 05.11.2015, OM 4699