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Übergang am Hessischen Rundfunk

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 318 Betreff: Übergang am Hessischen Rundfunk Die genannte Stelle liegt innerhalb einer Tempo-30-Zone, in der grundsätzlich von einer sicheren Querungssituation ausgegangen wird. Insbesondere Fußgängerüberwege sind hier laut der Straßenverkehrsordnung entbehrlich. Aufgrund der derzeit vorliegenden Erfahrungen kann die Wirksamkeit sowie die Akzeptanz aller Verkehrsteilnehmer sog. Schachbrettmuster nicht für alle Örtlichkeiten bejaht werden. Daher möchte der Magistrat im Bereich der Bertramstraße stattdessen die vorhandenen beidseitigen Sperrflächen, Markierungen und Provisorien baulich gestalten, auf Gehwegniveau anheben und vorbauen (Gehwegnasen). Dies stellt eine sinnvolle gestalterische Aufwertung des gesamten Bereiches dar. Zu einem späteren Zeitpunkt kann, falls erforderlich, eine farbige Gestaltung der Fahrbahn als Ergänzung vorgenommen werden. Die Arbeiten werden im 3. Quartal 2016 ausgeführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2015, OM 4699

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