Aufstellung eines Blumenkübels oder Ähnlichem auf einer Sperrfläche
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2014, ST
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Betreff: Aufstellung eines
Blumenkübels oder Ähnlichem auf einer Sperrfläche Der Magistrat begrüßt ausdrücklich das der Anregung
zu entnehmende bürgerschaftliche Engagement. Allerdings bedarf es hierzu einer
engen Abstimmung mit der Fachverwaltung des Magistrats hinsichtlich der
Aufstellorte und der Bepflanzung der Blumenkübel. Es muss sichergestellt sein,
dass hieraus keine Beeinträchtigung der öffentlichen Verkehrsfläche,
einschließlich der sich darunter befindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen,
resultiert und eine dauerhafte Pflege für den Gestattungszeitraum gewährleistet
ist. Der in der Anfrage vorgesehene Aufstellort für einen Pflanzkübel würde
sich auf einer Grenzmarkierung (VZ 299 StVO) befinden. Nachdem eine solche
Fläche grundsätzlich nicht für bauliche Absicherungen (Pflanzkübel, Poller oder
dergleichen) geeignet ist, müsste ein entsprechendes Ansinnen negativ
beschieden werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 27.08.2013, V 799