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Nied: Tempo 30 auf der Bolongarostraße hinter der Niddabrücke

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 314 Betreff: Nied: Tempo 30 auf der Bolongarostraße hinter der Niddabrücke Für die Einrichtung von Tempo 30 gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen kann eine Tempo 30-Zone eingerichtet werden, zum anderen kann mittels des Verkehrszeichens (VZ) 274 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert werden. Die Einrichtung einer Tempo 30-Zone auf einer Grundnetzstraße, speziell mit Busverkehr, ist grundsätzlich zu vermeiden. Generell muss unter anderem ein hoher Querungsbedarf in Verbindung mit hohem Fußgänger- und Radfahrverkehr vorliegen. In der Bolongarostraße scheint dies fraglich. Eine Eingliederung in die bestehende Tempo 30-Zone, östlich der Bolongarostraße, ist daher nicht möglich. Um Tempo 30 durch VZ 274 StVO "zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h" anzuordnen, sind konkret rechtfertigende Gründe, wie hohe Unfallzahlen notwendig. Die Bolongarostraße stellt jedoch keinen Unfallschwerpunkt dar. Unfallzahlen, die die Reduzierung der gesetzlich zulässigen Höchstgeschwindigkeit rechtfertigen, sind nicht vorhanden. Aus diesen Gründen kann der Anregung nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2365