Nied: Tempo 30 auf der Bolongarostraße hinter der Niddabrücke
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST
314
Betreff: Nied: Tempo 30 auf
der Bolongarostraße hinter der Niddabrücke Für die Einrichtung von Tempo 30
gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen kann eine Tempo 30-Zone eingerichtet
werden, zum anderen kann mittels des Verkehrszeichens (VZ) 274
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h
reduziert werden. Die Einrichtung einer Tempo 30-Zone auf einer
Grundnetzstraße, speziell mit Busverkehr, ist grundsätzlich zu vermeiden.
Generell muss unter anderem ein hoher Querungsbedarf in Verbindung mit hohem
Fußgänger- und Radfahrverkehr vorliegen. In der Bolongarostraße scheint dies
fraglich. Eine Eingliederung in die bestehende Tempo 30-Zone, östlich der
Bolongarostraße, ist daher nicht möglich. Um Tempo 30 durch VZ 274 StVO "zulässige
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h" anzuordnen, sind konkret rechtfertigende Gründe,
wie hohe Unfallzahlen notwendig. Die Bolongarostraße stellt jedoch keinen
Unfallschwerpunkt dar. Unfallzahlen, die die Reduzierung der gesetzlich
zulässigen Höchstgeschwindigkeit rechtfertigen, sind nicht vorhanden. Aus diesen Gründen kann der Anregung nicht
entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.11.2017, OM 2365