Warnhinweis Thudichumstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST
314
Betreff: Warnhinweis
Thudichumstraße Die Entscheidung, welche Standorte
für stationäre Rotlicht-/Geschwindigkeitskontrollanlagen ausgewählt werden,
erfolgt in einer Arbeitsgruppe, in der neben der Verkehrsüberwachung auch die
Landespolizei und die Kommission zur Erfassung und Beseitigung von
Unfallschwerpunkten (KEBU) vertreten sind. In erster Linie orientiert sich die
Arbeitsgruppe bei der Entscheidungsfindung an objektivierbaren Parametern wie
sie die Unfallzahlen der Polizei darstellen. Örtlichkeiten, an denen sich in
kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen, die tatsächlich auf
Rotlicht- oder Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind, müssen
priorisiert für diese Standorte ausgewählt werden. Vorrang hat die Beseitigung
eines Unfallschwerpunktes, also Stellen mit gehäuften Unfällen, wie es
innerhalb der Stadt Frankfurt am Main leider an einigen Stellen vorzufinden
ist. Bei der Thudichumstraße handelt sich um keinen geschwindigkeitsbedingten
Unfallschwerpunkt, sodass dort keine stationäre
Rotlicht-/Geschwindigkeitskontrollanlage installiert werden kann. Für die Festinstallation von Dialogdisplays steht
nur eine begrenzte Anzahl zur Verfügung, die den einzelnen Ortsbezirken fest
zugeordnet sind. Sie rotieren an abgestimmten, vom Ortsbeirat vorgeschlagenen
Standorten. Das Display wird folglich wieder turnusmäßig in der Thudichumstraße
aufgestellt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 06.10.2015, OM 4589