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Warnhinweis Thudichumstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 314 Betreff: Warnhinweis Thudichumstraße Die Entscheidung, welche Standorte für stationäre Rotlicht-/Geschwindigkeitskontrollanlagen ausgewählt werden, erfolgt in einer Arbeitsgruppe, in der neben der Verkehrsüberwachung auch die Landespolizei und die Kommission zur Erfassung und Beseitigung von Unfallschwerpunkten (KEBU) vertreten sind. In erster Linie orientiert sich die Arbeitsgruppe bei der Entscheidungsfindung an objektivierbaren Parametern wie sie die Unfallzahlen der Polizei darstellen. Örtlichkeiten, an denen sich in kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen, die tatsächlich auf Rotlicht- oder Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind, müssen priorisiert für diese Standorte ausgewählt werden. Vorrang hat die Beseitigung eines Unfallschwerpunktes, also Stellen mit gehäuften Unfällen, wie es innerhalb der Stadt Frankfurt am Main leider an einigen Stellen vorzufinden ist. Bei der Thudichumstraße handelt sich um keinen geschwindigkeitsbedingten Unfallschwerpunkt, sodass dort keine stationäre Rotlicht-/Geschwindigkeitskontrollanlage installiert werden kann. Für die Festinstallation von Dialogdisplays steht nur eine begrenzte Anzahl zur Verfügung, die den einzelnen Ortsbezirken fest zugeordnet sind. Sie rotieren an abgestimmten, vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Standorten. Das Display wird folglich wieder turnusmäßig in der Thudichumstraße aufgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4589

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