Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Taxis als Schienenersatzverkehr

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2014, ST 314 Betreff: Taxis als Schienenersatzverkehr Auf Anfrage des Magistrats hat die Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) zu der Anregung im Wesentlichen Folgendes ausgeführt: Zwischen der VGF und der Taxi eG Frankfurt ist der Haltepunkt für Taxis im Fall eines notwendigen Schienenersatzverkehrs im Bereich der Haltestelle Heddernheim vertraglich im Bereich der Kurve, in unmittelbarer Nähe zur U-Bahn-Station, festgelegt. Um dies für Fahrgäste besser kenntlich zu machen, wird die VGF zeitnah für eine eindeutige Kennzeichnung des vereinbarten Haltepunktes sorgen. In Routinegesprächen zwischen VGF und Taxi eG Frankfurt wird regelmäßig darauf hingewiesen, dass die Fahrgäste nur an den vereinbarten Haltepunkten aufgenommen werden dürfen. Jeder Taxifahrer, der für die Dienstleistung zugelassen ist, besitzt ein Verzeichnis der im Störungsfall anzufahrenden Haltestellen. Durch die vorgesehene Kennzeichnung des Haltepunktes in Heddernheim erwartet die VGF insoweit eine Klarstellung. Gleichwohl wird nicht auszuschließen sein, dass der ebenfalls im Bereich des H.-P.-Müller-Platzes befindliche reguläre Taxihalteplatz von Fahrgästen irrtümlich als Schienenersatzverkehr frequentiert wird. Zwar soll der von der VGF eingerichtete Ersatzverkehr im Fall von Betriebsunterbrechungen für die Mehrzahl der Fahrgäste eine Alternative darstellen; gleichwohl kann hiermit nicht der gleiche Service wie im Regelbetrieb angeboten werden. Gewisse Einschränkungen, von denen bedauerlicherweise auch mobilitätseingeschränkte Kundinnen und Kunden tangiert sind, sind in derartigen Fällen leider nicht vermeidbar. Jedoch sind die Taxifahrer und die Servicemitarbeiter der VGF, die bei Betriebsstörungen vor Ort sind, angehalten, entweder mobilitätseingeschränkten Personen besondere Beachtung zu schenken bzw. im Zweifelsfalle einen speziellen Transport anzufordern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.09.2013, OM 2524

Verknüpfte Vorlagen