Jugendhaus Ortenberger Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.02.2016, ST 312 Betreff: Jugendhaus Ortenberger Straße Zu den Fragestellungen nimmt der Magistrat wie folgt
Stellung: 1. Derzeit gibt es noch keine
abschließenden Planungen für den Umbau der Liegenschaft zur
Inobhutnahmeeinrichtung. Erste Entwürfe der Architekten werden derzeit
hinsichtlich einer möglichen Realisierung geprüft und mit den zuständigen
Stellen im Jugend- und Sozialamt besprochen. 2. Die Inobhutnahmezahlen für das Gesamtjahr 2015
stellen sich wie folgt dar: Jahr 0 - unter
12 Jahre 12 - unter
18 Jahre Summe
2010
73 188 261 2011
97 185 282 2012
83 207 290 2013
88 222 310 2014
99 199 298 2015
84 151 235 Bei den Zahlen handelt es sich um die im jeweiligen
Jahr beendeten Inobhutnahmen der Mädchen (ohne unbegleitete minderjährige
Ausländer sowie ohne Minderjährige aus anderen deutschen Städten, die in
Frankfurt in Obhut genommen wurden). Da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kinder-
und Jugendhilfe Sozialdienst noch bis Ende Januar die Möglichkeit haben,
Inobhutnahmen aus dem Jahr 2015 nachzutragen, kann sich die Zahl für 2015 evtl.
noch ändern. Der Bedarf an weiteren
Inobhutnahme-Plätzen für Frankfurter Kinder und Jugendliche in Frankfurt wurde
vor allem damit begründet, dass aufgrund des fehlenden Platzangebots in
Frankfurt häufig Einrichtungen außerhalb Frankfurts belegt werden müssen. Im
Jahr 2014 lag der Anteil der Kinder- und Jugendlichen, die während einer
Inobhutnahme in einer Einrichtung außerhalb Frankfurts untergebracht wurden,
zwischen 31% (Altersgruppe 0-5 Jahre) und 53 % (Altersgruppe 11-14 Jahre). Bei
den Mädchen lag der Anteil zwischen 29 % (Altersgruppe 0-5 Jahre) und 70 %
(Altersgruppe 12-17 Jahren). 3. In einem ersten Gespräch am 05.10.2015 wurden
Vorstand und Vertreter des Hortes KiKids Ortenberger durch den Betriebsleiter
der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe über die Kündigungsabsicht
mündlich in Kenntnis gesetzt. Eine Kündigung der Mietflächen kann laut
Mietvertrag nur schriftlich erfolgen, dies ist bisher nicht geschehen. Mit den
Beteiligten wurde inzwischen abgesprochen, auf eine Kündigung der Kikids
solange zu verzichten, bis andere Räume für den Hortbetrieb gefunden wurden.
Hierzu bedarf es einer Beschlussänderung durch die Betriebskommission, die
darüber auf ihrer nächsten Sitzung im März entscheiden wird. 4. Die Liegenschaft soll sukzessive im laufenden
Betrieb zu einer Inobhutnahmeeinrichtung umgebaut werden. Die Umbauarbeiten
werden im Benehmen mit den verantwortlichen Architekten und den Nutzern der
Liegenschaft durchgeführt. So können lärmintensive Arbeiten in Zeiten
durchgeführt werden, in denen wenig oder kein Betrieb in der Liegenschaft
stattfindet. 5. Bisher
wurden keine alternativen Räumlichkeiten für den Hort gefunden. Der Magistrat
ist bemüht, die Suche nach neuen Räumlichkeiten im Rahmen seiner Möglichkeiten
zu unterstützen. Das Stadtschulamt, ist ebenfalls bemüht, die Suche nach neuen
Räumlichkeiten zu unterstützen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 03.11.2015, OM 4688