Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Jugendhaus Ortenberger Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 312 Betreff: Jugendhaus Ortenberger Straße Zu den Fragestellungen nimmt der Magistrat wie folgt Stellung: 1. Derzeit gibt es noch keine abschließenden Planungen für den Umbau der Liegenschaft zur Inobhutnahmeeinrichtung. Erste Entwürfe der Architekten werden derzeit hinsichtlich einer möglichen Realisierung geprüft und mit den zuständigen Stellen im Jugend- und Sozialamt besprochen. 2. Die Inobhutnahmezahlen für das Gesamtjahr 2015 stellen sich wie folgt dar: Jahr 0 - unter 12 Jahre 12 - unter 18 Jahre Summe 2010 73 188 261 2011 97 185 282 2012 83 207 290 2013 88 222 310 2014 99 199 298 2015 84 151 235 Bei den Zahlen handelt es sich um die im jeweiligen Jahr beendeten Inobhutnahmen der Mädchen (ohne unbegleitete minderjährige Ausländer sowie ohne Minderjährige aus anderen deutschen Städten, die in Frankfurt in Obhut genommen wurden). Da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kinder- und Jugendhilfe Sozialdienst noch bis Ende Januar die Möglichkeit haben, Inobhutnahmen aus dem Jahr 2015 nachzutragen, kann sich die Zahl für 2015 evtl. noch ändern. Der Bedarf an weiteren Inobhutnahme-Plätzen für Frankfurter Kinder und Jugendliche in Frankfurt wurde vor allem damit begründet, dass aufgrund des fehlenden Platzangebots in Frankfurt häufig Einrichtungen außerhalb Frankfurts belegt werden müssen. Im Jahr 2014 lag der Anteil der Kinder- und Jugendlichen, die während einer Inobhutnahme in einer Einrichtung außerhalb Frankfurts untergebracht wurden, zwischen 31% (Altersgruppe 0-5 Jahre) und 53 % (Altersgruppe 11-14 Jahre). Bei den Mädchen lag der Anteil zwischen 29 % (Altersgruppe 0-5 Jahre) und 70 % (Altersgruppe 12-17 Jahren). 3. In einem ersten Gespräch am 05.10.2015 wurden Vorstand und Vertreter des Hortes KiKids Ortenberger durch den Betriebsleiter der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe über die Kündigungsabsicht mündlich in Kenntnis gesetzt. Eine Kündigung der Mietflächen kann laut Mietvertrag nur schriftlich erfolgen, dies ist bisher nicht geschehen. Mit den Beteiligten wurde inzwischen abgesprochen, auf eine Kündigung der Kikids solange zu verzichten, bis andere Räume für den Hortbetrieb gefunden wurden. Hierzu bedarf es einer Beschlussänderung durch die Betriebskommission, die darüber auf ihrer nächsten Sitzung im März entscheiden wird. 4. Die Liegenschaft soll sukzessive im laufenden Betrieb zu einer Inobhutnahmeeinrichtung umgebaut werden. Die Umbauarbeiten werden im Benehmen mit den verantwortlichen Architekten und den Nutzern der Liegenschaft durchgeführt. So können lärmintensive Arbeiten in Zeiten durchgeführt werden, in denen wenig oder kein Betrieb in der Liegenschaft stattfindet. 5. Bisher wurden keine alternativen Räumlichkeiten für den Hort gefunden. Der Magistrat ist bemüht, die Suche nach neuen Räumlichkeiten im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen. Das Stadtschulamt, ist ebenfalls bemüht, die Suche nach neuen Räumlichkeiten zu unterstützen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4688

Verknüpfte Vorlagen