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Nächtliches Tempo 30 auf der Adickesallee

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

An der genannten Örtlichkeit herrscht eine ähnliche Problembetroffenheit wie an der Nibelungenallee. Die seinerzeit (2008) vom TÜV Hessen durchgeführt Berechnung hat eine Geschwindigkeitsreduzierung als geeignete Maßnahme für die Adickesallee zur Lärmminderung ergeben. Der durchgeführte Verkehrsversuch im Jahr 2015 an der Nibelungenallee hat zudem die Berechnungen verifiziert und bestätigt. Die Adickesallee ist jedoch derzeit nicht Bestandteil der Lärmaktionsplanung und damit in der aktuellen Version nicht als Maßnahme aufgeführt. Daher kann der Anregung nicht entsprochen werden. Allerdings besteht die Möglichkeit, sich bis zum 21.01.2020 zum Lärmaktionsplan zu äußern. Würde die Adickesallee hierdurch eingebracht werden, würde es in jedem Fall zu einer Prüfung der Örtlichkeit durch das Regierungspräsidium Darmstadt kommen.

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