Rechtzeitige Information der Anwohner bei Baustellenplanung
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2012, ST
307
Betreff: Rechtzeitige
Information der Anwohner bei Baustellenplanung Die Zuständigkeit der direkten
Anliegerinformation im Zuge von Baumaßnahmen liegt bei den jeweiligen
bauausführenden Ämtern bzw. Betrieben. Diese können eine Anliegerinformation
jedoch erst durchführen, wenn alle notwendigen Genehmigungen und Anordnungen
zur Bauausführung vorliegen. Auch der Magistrat ist sich der Bedeutung
frühzeitiger Anliegerinformation bewusst und entspricht der Anregung insoweit,
dass auch er einen Vorlauf von mindestens 14 Tagen für erstrebenswert hält. Er
wird dieses Ziel auch weiterhin verfolgen, auch wenn dies angesichts oft
komplexer Bauvorbereitungen und Abstimmungsverfahren nicht immer wird
realisiert werden können.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 29.11.2011, OM 639