Kleingartenanlagen in Bergen-Enkheim dauerhaft sichern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
- In Bergen-Enkheim existieren 4 Kleingartenanlagen nach Bundeskleingartengesetz. Diese sind sämtlich durch rechtsverbindliche Bebauungspläne gesichert. Hierbei handelt es sich um die Kleingartenanlagen KGV Pfingstweide e.V. (B 609), KGV Möllers Wäldchen Bergen-Enkheim 1950 e.V. (B 598), KGV Bergen-Enkheim 1950 e.V. (B 562) und KGV Bergen Hinter der Burg 1950 e.V. (B 561).
- Sämtliche Bebauungsplanverfahren für Kleingartenanlagen nach Bundeskleingartengesetz sind abgeschlossen.
- Da sämtliche Anlagen planungsrechtlich gesichert sind, erübrigt sich die diesbezügliche Einbeziehung des Ortsbeirates. Im Übrigen verweist der Magistrat auf das von den Stadtverordneten beschlossene Kleingartenentwicklungskonzept (§ 5001 vom 11.07.2024 zum Vortrag des Magistrats vom 15.03.2024, M 27).