Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Anbringung eines Verkehrsspiegels an der Ecke Kandelstraße/Goldsteinstraße in Niederrad

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat sich vor Ort ein Bild von der Lage gemacht und festgestellt, dass sich die Sichtbedingungen nicht von einer Vielzahl anderer Kreuzungsbereiche im Stadtgebiet unterscheiden. Der Straßenverlauf liegt in einer Tempo-30 Zone, in dem die Regelung rechts vor links gilt. Diese Regelung wurde bereits zusätzlich durch Warteblöcke markiert. Vor dem Kiosk besteht ein absolutes Halteverbot (Verkehrszeichen 283 StVO) auf rund 15 Metern Länge. Es ist den Verkehrsteilnehmenden hier durchaus zuzumuten, sich unter vorsichtigem Annähern und Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht gemäß der §§ 1 und 10 der Straßenverkehrsordnung (StVO), in den Querverkehr einzureihen. Ist eine unübersichtliche Verkehrssituation gegeben, so darf sich der Verkehrsteilnehmende vorsichtig in den öffentlichen Straßenverkehr hineintasten, bis er die Übersicht hat. Hierbei gilt der Grundsatz (§ 1 StVO), dass alle Verkehrsteilnehmenden sich so verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Der Magistrat kann der Anregung daher leider nicht entsprechen.

Verknüpfte Vorlagen