Lärmbelästigung durch wartende Busse an der Endhaltestelle "Hohe Brück"
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 300
Betreff: Lärmbelästigung durch wartende Busse an der Endhaltestelle "Hohe Brück" Den beauftragten Busverkehrsunternehmen ist es untersagt, den Motor ihrer Fahrzeuge während der Pausenzeiten laufen zu lassen. Das gilt auch für die Buslinie 29 an der Endhaltestelle "Hohe Brück" bzw. für die Transdev Rhein-Main GmbH, die aktuell noch einmal darauf hingewiesen wurde. In diesem Sinne wurde der Anregung des Ortsbeirates entsprochen.