Schulbauten im Bebauungsplan Günthersburghöfe
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat wurde mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, § 1053 vom 23.02.2017, zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 880 und hierbei mit der Realisierung eines Grundschulstandorts beauftragt. Zusätzlich wurde der Magistrat beauftragt, zu prüfen, ob im gesamten Planungsgebiet des Ernst-May-Viertels eine weiterführende Schule vorgesehen werden soll und ob diese Schule im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 880 -Friedberger Landstraße / südlich Wasserpark ("Günthersburghöfe") vorgesehen werden muss. Nachdem entschieden worden war, dass eine weiterführende Schule im Erst-May-Viertel vorgesehen werden soll, hat sich der Suchkreis auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 880 reduziert. Anhand detaillierter Vorgaben zu den Raumprogrammen der vierzügigen Grundschule und des sechszügigen Gymnasiums wurden Varianten geprüft, mit denen es möglich ist, beide Schulen im Plangebiet zu integrieren, ohne dass sich das Konzept "Günthersburghöfe" ändert. Das Ergebnis ist, dass an dem Siegerentwurf vorgesehenen Grundschulstandort an der Dortelweiler Straße im Norden des Plangebietes eine weiterführende Schule untergebracht werden kann. Dies ist möglich, weil der Wettbewerbsentwurf über die Grundschule hinaus an dem Standort eine mehrzügige Kita inklusive Freiflächen sowie zusätzliche Flächen für weitere Infrastruktureinrichtungen vorgesehen hatte. Das Grundstück weist deshalb eine Größe auf, die auch für ein sechszügiges Gymnasium ausreicht. Im Zuge der weiteren Überarbeitung wurden für die vierzügige Grundschule südlich der Hungener Straße und für die Kita in dem Block nördlich der der Hungener Straße alternative Standorte gefunden. Dadurch reduzieren sich an diesen Stellen die ursprünglich vorgesehenen Grundstücksflächen und Geschossflächen für Wohnen und Gewerbe. Durch die Überplanung findet kein zusätzlicher Eingriff in oder eine Reduzierung von bestehenden oder geplanten privaten oder öffentlichen Grünflächen statt.