Musikantenweg Nr. 68 - ehemalige Gaststätte Oma Rinks
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 2
Betreff: Musikantenweg Nr. 68 - ehemalige Gaststätte Oma Rinks Zu
- : Dem Magistrat liegt aktuell ein Bauantrag vor, dessen Gegenstand die "Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 9 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 4 Doppelparkern und einem Stellplatz" ist. Da die Nachbarschaft nicht ihr Einverständnis zu dem Vorhaben erklärt hat, wurde der Bauantrag wegen der Betroffenheit nachbarschützender Vorschriften negativ beschieden. Sofern die Nachbarzustimmung vorgelegt wird, könnte im Widerspruchsverfahren ein positiver Bescheid erteilt werden, da das Vorhaben im Übrigen genehmigungsfähig ist. Der Abrissantrag für das bestehende Gebäude wurde ausgesetzt, weil auf Grund der Erhaltungssatzung E42 erst bei Genehmigungsfähigkeit des Bauantrages eine Abrissgenehmigung erteilt werden kann, da erst dann der Wahrung der Ziele der Satzung Rechnung getragen ist. Ein Erhalt des bestehenden Gebäudes wird auf Grund der Gefährdung der Standsicherheit als unwirtschaftlich angesehen. Durch den Teileinsturz des Daches und aus diesem Grunde eindringenden Niederschlagswassers weist die Deckenkonstruktion massive Schäden auf. Diese hätten - auch auf Grund des bestehenden Schädlings- bzw. Pilzbefalls - sehr wahrscheinlich den vollständigen Austausch der Deckenbalken und der Dachkonstruktion zur Folge. Im Ergebnis empfiehlt der Gutachter aus den vorgenannten Gründen den Abriss des Gebäudes. Zu 2.: Zu dem Baumbestand ist festzustellen, dass der Erhalt der Platanen bei Abriss des durch die Bäume stark beschädigten Kellergewölbes nicht möglich ist. Zu diesem Ergebnis kommt das Gutachten zum Baumbestand, das Bestandteil der Bauantragsunterlagen ist. Demnach haben sich die Wurzeln der Bäume auf der Kellerdecke und in den Wänden so stark ausgebildet, dass mit dem Abriss des unterirdischen Bauwerks die Standsicherheit der Bäume nicht mehr gegeben ist. Die Untere Naturschutzbehörde stellt auf Grund des Baumgutachtens die erforderlichen Fällgenehmigungen der Platanen unter der Bedingung in Aussicht, dass Grundstücksfreiflächen gärtnerisch zu gestalten und die Dachflächen extensiv zu begrünen sind. Diesen Forderungen ist in dem unter
- erläuterten Bauantrag Rechnung getragen worden. Zu 3.: Aufgrund des dargestellten Gebäudezustandes sind zusätzlich zu den Grunderwerbskosten erhebliche Investitionskosten zu erwarten. Der Magistrat kann den Erwerb der Liegenschaft durch die Stadt Frankfurt nicht empfehlen.