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Sindlingen: Eisenbahnunterführung

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die DB AG hat einer Gestaltung der Sindlinger Bahnunterführung grundsätzlich zugestimmt. Auf Anfrage des Magistrats hat die DB AG mitgeteilt: "Lassen Sie uns vorab betonen, dass wir grundsätzlich offen für optische Verschönerungsarbeiten (z.B. durch Graffiti-Kunst) an unseren Anlagen sind. Optische Verschönerungsarbeiten können nach Genehmigung durch die DB durch den Antragsteller zu eigenen Lasten durchgeführt werden. Die DB darf durch die Gestaltung durch Dritte keine rechtlichen Benachteiligungen oder Verpflichtungen erfahren. Sollte durch die Stadt eine zukünftige künstlerische Gestaltung/Graffiti-Wettbewerb der Eisenbahnunterführung in Erwägung gezogen werden, können Sie sich jederzeit gern erneut an unser Büro wenden. Für ergänzende Fragen/Abstimmungen hinsichtlich des Unterhalts der Anlage steht Ihnen Herr Bernd Schumacher aus dem Anlagen- und Instandhaltungsmanagement (AIM) Netz Frankfurt der DB Netz AG jederzeit gern zur Verfügung." Wie bereits in der vorläufigen Stellungnahme ST 1662/2022 mitgeteilt, stehen dem Magistrat aufgrund der aktuellen Haushaltssituation keine Mittel für eine umfassende Grundreinigung, Maßnahmen zum Abweisen von Schmutz oder die künstlerische Gestaltung zur Verfügung. Weiterhin sieht sich der Magistrat aufgrund höher priorisierter Maßnahmen nicht in der Lage, die angeregte Graffitigestaltung zu betreuen.