Straßenbahn-Ringlinie im Ortsbezirk 10
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- Die Vorplanung der Straßenbahn-Ringlinie befindet sich derzeit in ämterübergreifender Abstimmung und ist aufgrund der Größe des Projektes vergleichsweise umfangreich. Sobald diese abgestimmt ist, legt der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung eine Vorplanungsvorlage zur Beschlussfassung vor. Zu 2. und
- Mit der Beschlussfassung der Vorplanungsvorlage wird der Magistrat in der Regel beauftragt, die weiterführende Planung zu erarbeiten. Dazu sind weitere Planungsschritte und Untersuchungen erforderlich. So wird vor allem die Realisierungswürdigkeit der Maßnahme durch eine Nutzen-Kosten-Untersuchung ermittelt. Dieser Nachweis bildet die Voraussetzung für eine Finanzierung der Straßenbahn-Ringlinie nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Darüber hinaus muss ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden, um Baurecht zu schaffen. Der Magistrat bedauert - aufgrund der umfangreichen Planungsphasen - noch keine verlässlichen Termine für den Baubeginn und die Inbetriebnahme der Straßenbahn-Ringlinie nennen zu können. Zu
- Es ist beabsichtigt, die Straßenbahn zwischen Eckenheimer Landstraße und Gießener Straße über das vorhandene Gleis der Stadtbahn zu führen. Detaillierte Aussagen zu baulichen und organisatorischen Maßnahmen, um gegenseitige Behinderungen der Linien auszuschließen, kann der Magistrat zum gegenwärtigen Stand des Projektes noch nicht treffen.