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Ein- und Ausfahrt in der Brückenstraße gegen Falschparker absichern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Die Fläche vor der Einfahrt zur Brückenstraße 72 ist bereits mit einem abgesenkten Bordstein und farblich abgegrenzten Steinen versehen. Damit ist die Einfahrt deutlich als solche erkennbar. Ebenso ist die Parkstandsmarkierung beidseitig angebracht und deutlich sichtbar. Die Beschilderung vor Ort ist ausreichend. Gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung würden weitere Schilder zu einer Überbeschilderung führen. Private Stahlabweiser auf öffentlichen Flächen (Gehweg beziehungsweise Zufahrt) kommen indes ebenfalls nicht infrage.

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