CleverCard auch für die Schülerinnen und Schüler des Baugebiets "Hinter den Obergärten"
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST
291
Betreff: CleverCard auch
für die Schülerinnen und Schüler des Baugebiets "Hinter den
Obergärten" Im Eingemeindungsvertrag vom
07.08.1974 verpflichtete sich die Stadt Frankfurt am Main zu folgender
Leistung: ,,4. Eine Omnibuslinie, wie sie gegenwärtig betrieben wird,
einzurichten und für deren Benutzung durch Schulkinder Vergünstigungen
einzuräumen."(§15 Eingemeindungsvertrag). Die vom Eingemeindungsvertrag berührten Kinder haben
somit einen Anspruch auf die vergünstigte CleverCard Frankfurt, die das
Stadtschulamt für 110€ ausgibt, die jeweiligen Geschwisterkinder fahren
umsonst. Diese Regelung stellt eine
Sonderregelung dar, die nicht einfach erweitert werden kann. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 29.09.2015, OM 4558