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CleverCard auch für die Schülerinnen und Schüler des Baugebiets "Hinter den Obergärten"

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 291 Betreff: CleverCard auch für die Schülerinnen und Schüler des Baugebiets "Hinter den Obergärten" Im Eingemeindungsvertrag vom 07.08.1974 verpflichtete sich die Stadt Frankfurt am Main zu folgender Leistung: ,,4. Eine Omnibuslinie, wie sie gegenwärtig betrieben wird, einzurichten und für deren Benutzung durch Schulkinder Vergünstigungen einzuräumen."(§15 Eingemeindungsvertrag). Die vom Eingemeindungsvertrag berührten Kinder haben somit einen Anspruch auf die vergünstigte CleverCard Frankfurt, die das Stadtschulamt für 110€ ausgibt, die jeweiligen Geschwisterkinder fahren umsonst. Diese Regelung stellt eine Sonderregelung dar, die nicht einfach erweitert werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.09.2015, OM 4558

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