Querungssicherheit für Fußgänger über die Homburger Landstraße am Nordpark Bonames
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die Homburger Landstraße ist eine Grundstraße mit zweispurigem Verkehr und befindet sich im Eigentum des Landes Hessen. Die Einsatzbereiche von Querungsanlagen sind insbesondere abhängig vom Fußgängeraufkommen sowie von der Kraftfahrzeugverkehrsstärke. Es wird daher eine entsprechende Verkehrszählung in Auftrag gegeben. Vom Land Hessen wurde eine Stellungnahme angefordert.