Zeilsheim: Kinderbetreuung in der evangelischen Kirche Taunusblick
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.02.2012, ST 289 Betreff: Zeilsheim: Kinderbetreuung in der evangelischen
Kirche Taunusblick Aus Sicht des Magistrats ist das Gebäude
der evangelischen Kirche Taunusblick (Rombergstr. 63) für Jugendeinrichtungen
ungeeignet. Eine darüber hinaus gehende Nutzung (Seniorentreff, Kultur- und
Sozialarbeit) ist nicht beabsichtigt. Im Ergebnis der Prüfungen des Magistrats, in
Kooperation mit dem Evangelischen Regionalverband, ist die Liegenschaft im
derzeitigen Zustand für die Einrichtung einer Kindertagesstätte bereits wegen
der zu geringen Außenflächen ungeeignet. Erhebliche Umbaukosten, geringe zu
erwartende Miete von einem potentiellen Träger und die Notwendigkeit aufwändig
unabhängige Erschließung (Heizung, Abwasser, Strom) erst herstellen zu
müssen, lassen daher nach einhelliger Betrachtung des Magistrats und des
Evangelischen Regionalverbandes derzeit einen Abriss und die Veräußerung der
Fläche als am sinnvollsten erscheinen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 25.10.2011, OM 457
Antrag vom
29.02.2012, OF
300/6