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Zeilsheim: Kinderbetreuung in der evangelischen Kirche Taunusblick

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2012, ST 289 Betreff: Zeilsheim: Kinderbetreuung in der evangelischen Kirche Taunusblick Aus Sicht des Magistrats ist das Gebäude der evangelischen Kirche Taunusblick (Rombergstr. 63) für Jugendeinrichtungen ungeeignet. Eine darüber hinaus gehende Nutzung (Seniorentreff, Kultur- und Sozialarbeit) ist nicht beabsichtigt. Im Ergebnis der Prüfungen des Magistrats, in Kooperation mit dem Evangelischen Regionalverband, ist die Liegenschaft im derzeitigen Zustand für die Einrichtung einer Kindertagesstätte bereits wegen der zu geringen Außenflächen ungeeignet. Erhebliche Umbaukosten, geringe zu erwartende Miete von einem potentiellen Träger und die Notwendigkeit aufwändig unabhängige Erschließung (Heizung, Abwasser, Strom) erst herstellen zu müssen, lassen daher nach einhelliger Betrachtung des Magistrats und des Evangelischen Regionalverbandes derzeit einen Abriss und die Veräußerung der Fläche als am sinnvollsten erscheinen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 457 Antrag vom 29.02.2012, OF 300/6