Wildes verkehrswidriges Parken am Marbachweg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Das Parken im 5 Meter-Bereich vor und nach Einmündungen ist gemäß § 12 Straßenverkehrs-Ordnung nicht erlaubt. Die straßenverkehrsrechtlichen Mittel zur Unterbindung des bewussten Fehlverhaltens einiger Verkehrsteilnehmender sind hier ausgeschöpft. Der Anregung wird dennoch dahingehend entsprochen, dass kurzfristig Sonderkontrollen durchgeführt werden.