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Wildes verkehrswidriges Parken am Marbachweg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Das Parken im 5 Meter-Bereich vor und nach Einmündungen ist gemäß § 12 Straßenverkehrs-Ordnung nicht erlaubt. Die straßenverkehrsrechtlichen Mittel zur Unterbindung des bewussten Fehlverhaltens einiger Verkehrsteilnehmender sind hier ausgeschöpft. Der Anregung wird dennoch dahingehend entsprochen, dass kurzfristig Sonderkontrollen durchgeführt werden.

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