Bauvorhaben Staufenstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST
287
Betreff: Bauvorhaben
Staufenstraße Zu Frage 1: Für die Durchführung der
Baumaßnahmen auf der Liegenschaft Liebigstraße 11 sind die
Baustelleneinrichtung und die Absperrungen mit verkehrsrechtlicher Anordnung
angeordnet und derzeit genehmigt bis 31.07.2016. Verlängerungsanträge sind
nicht auszuschließen. Bei
einer örtlichen Überprüfung im November 2015 wurden keine Abweichungen von der
verkehrsrechtlichen Anordnung festgestellt. Zu Frage 2: Für die Liegenschaft Liebigstraße 11 wurde der
Abbruch des Bürogebäudes genehmigt. Bisher wurden lediglich Entkernungsarbeiten
durchgeführt; mit den eigentlichen Abbrucharbeiten soll Anfang 2016 begonnen
werden. An Stelle des
Bürogebäudes soll ein Mehrfamilienwohnhaus mit 16 Wohneinheiten und einer
Tiefgarage mit 20 Stellplätzen entstehen. Die Baugenehmigung wurde am
27.07.2015 erteilt. Das neue Mehrfamilienwohnhaus soll insgesamt 6
Vollgeschosse (Erdgeschoss und fünf Obergeschosse) mit einem zusätzlichen
Staffelgeschoß aufweisen. Darunter soll eine zweigeschossige Tiefgarage
errichtet werden. In der Zahl der Stockwerke wird das neue Wohngebäude den
Bebauungsplan B 841 einhalten. Die Grundflächenzahl wird um 0,01 überschritten.
Darüber hinaus wurden für Balkone und die in ortsüblicher Weise ausgeführte
Fassaden Überschreitungen der Baulinie und der Baugrenzen zugelassen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 02.11.2015, OM 4642