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Bauvorhaben Staufenstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 287 Betreff: Bauvorhaben Staufenstraße Zu Frage 1: Für die Durchführung der Baumaßnahmen auf der Liegenschaft Liebigstraße 11 sind die Baustelleneinrichtung und die Absperrungen mit verkehrsrechtlicher Anordnung angeordnet und derzeit genehmigt bis 31.07.2016. Verlängerungsanträge sind nicht auszuschließen. Bei einer örtlichen Überprüfung im November 2015 wurden keine Abweichungen von der verkehrsrechtlichen Anordnung festgestellt. Zu Frage 2: Für die Liegenschaft Liebigstraße 11 wurde der Abbruch des Bürogebäudes genehmigt. Bisher wurden lediglich Entkernungsarbeiten durchgeführt; mit den eigentlichen Abbrucharbeiten soll Anfang 2016 begonnen werden. An Stelle des Bürogebäudes soll ein Mehrfamilienwohnhaus mit 16 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 20 Stellplätzen entstehen. Die Baugenehmigung wurde am 27.07.2015 erteilt. Das neue Mehrfamilienwohnhaus soll insgesamt 6 Vollgeschosse (Erdgeschoss und fünf Obergeschosse) mit einem zusätzlichen Staffelgeschoß aufweisen. Darunter soll eine zweigeschossige Tiefgarage errichtet werden. In der Zahl der Stockwerke wird das neue Wohngebäude den Bebauungsplan B 841 einhalten. Die Grundflächenzahl wird um 0,01 überschritten. Darüber hinaus wurden für Balkone und die in ortsüblicher Weise ausgeführte Fassaden Überschreitungen der Baulinie und der Baugrenzen zugelassen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2015, OM 4642

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