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Keine Pförtnerampel am Harheimer Weg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Es gibt keinen neuen Sachstand. Die Aussage in der Stellungnahme des Magistrats (ST 1461) vom 10.07.2023 gilt nach wie vor. Der Magistrat verweist in diesem Zusammenhang ebenfalls auf den Bericht des Magistrats B 311 vom 07.08.2023. Dort heißt es: "Für den Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 516 'Am Eschbachtal-Harheimer Weg' südlich der Bahngleise bedarf es in einem nächsten Schritt weiterer politischer und fachlicher Abstimmungen, was den Umfang und das Maß der Planung betrifft. Zur zeitlichen Umsetzung und zum weiteren Verfahrensverlauf kann derzeit keine verbindliche Aussage getroffen werden."