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Ausreichende Betreuungsplätze für die Grundschüler der Adolf-Reichwein-Schule

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2012, ST 286 Betreff: Ausreichende Betreuungsplätze für die Grundschüler der Adolf-Reichwein-Schule Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat hat zunächst geprüft, zu welchem Zeitpunkt eine Aufstockung der Betreuungsplätze in der Erweiterten Schulischen Betreuung der Adolf-Reichwein-Schule erfolgen kann: aufgrund der Haushaltssituation der Stadt Frankfurt am Main und insgesamt hoher Bedarfe an Betreuungsplätzen für Grundschulkinder im Stadtgebiet kann eine Erweiterung um 40 auf insgesamt 100 Betreuungsplätze frühestens zu Beginn des Schuljahres 2013/2014 erfolgen. Die Schule verfügt über die genannte Erweiterte Schulische Betreuung und arbeitet zudem als Ganztagsschule mit offener Konzeption. Wenn auch die Schule damit vergleichsweise gut ausgestattet ist, ist der Magistrat auch weiterhin daran interessiert, zusätzliche Betreuungsplätze in Zeilsheim zu schaffen. Daher wurden weitere 40 Betreuungsplätze in der Ausbauplanung der Erweiterten Schulischen Betreuung für das Jahr 2013 berücksichtigt. Die Realisierung ist allerdings u.a. abhängig von den Ergebnissen der Haushaltsverhandlungen für das genannte Kalenderjahr. Zudem stehen Gespräche mit dem Träger der Erweiterten Schulischen Betreuungen und der Schulleitung noch aus. Voraussichtlich stehen innerhalb der Adolf-Reichwein-Schule keine räumlichen Kapazitäten für eine Aufstockung der Erweiterten Schulischen Betreuung zur Verfügung. Der Magistrat prüft dies derzeit abschließend. Zudem hat der Magistrat veranlasst zu prüfen, ob räumlich und finanziell eine Umsetzung in der Liegenschaft Rombergkirche erfolgen könnte. In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, inwiefern eine Erweiterte Schulische Betreuung in zwei Liegenschaften inhaltlich-konzeptionell realisiert werden könnte. Dies u.a. vor dem Hintergrund, dass das Angebotsformat "Erweiterte Schulische Betreuung" eine enge Einbindung und Kooperation mit der Schule vorsieht. Nachdem die Ergebnisse der räumlichen Prüfungen vorliegen, muss dies mit Träger und Schule erörter t werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 105 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2011, ST 857