Ausreichende Betreuungsplätze für die Grundschüler der Adolf-Reichwein-Schule
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2012, ST
286
Betreff: Ausreichende
Betreuungsplätze für die Grundschüler der Adolf-Reichwein-Schule Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat hat zunächst geprüft, zu welchem
Zeitpunkt eine Aufstockung der Betreuungsplätze in der Erweiterten Schulischen
Betreuung der Adolf-Reichwein-Schule erfolgen kann: aufgrund der
Haushaltssituation der Stadt Frankfurt am Main und insgesamt hoher Bedarfe an
Betreuungsplätzen für Grundschulkinder im Stadtgebiet kann eine Erweiterung um
40 auf insgesamt 100 Betreuungsplätze frühestens zu Beginn des Schuljahres
2013/2014 erfolgen. Die Schule verfügt über die genannte Erweiterte
Schulische Betreuung und arbeitet zudem als Ganztagsschule mit offener
Konzeption. Wenn auch die Schule damit vergleichsweise gut ausgestattet ist,
ist der Magistrat auch weiterhin daran interessiert, zusätzliche
Betreuungsplätze in Zeilsheim zu schaffen. Daher wurden weitere 40
Betreuungsplätze in der Ausbauplanung der Erweiterten Schulischen Betreuung für
das Jahr 2013 berücksichtigt. Die Realisierung ist allerdings u.a. abhängig von
den Ergebnissen der Haushaltsverhandlungen für das genannte Kalenderjahr. Zudem
stehen Gespräche mit dem Träger der Erweiterten Schulischen Betreuungen und der
Schulleitung noch aus. Voraussichtlich stehen innerhalb der
Adolf-Reichwein-Schule keine räumlichen Kapazitäten für eine Aufstockung der
Erweiterten Schulischen Betreuung zur Verfügung. Der Magistrat prüft dies
derzeit abschließend. Zudem hat der Magistrat veranlasst zu prüfen, ob räumlich
und finanziell eine Umsetzung in der Liegenschaft Rombergkirche erfolgen
könnte. In diesem
Zusammenhang ist auch zu beachten, inwiefern eine Erweiterte Schulische
Betreuung in zwei Liegenschaften inhaltlich-konzeptionell realisiert werden
könnte. Dies u.a. vor dem Hintergrund, dass das Angebotsformat "Erweiterte
Schulische Betreuung" eine enge Einbindung und Kooperation mit der Schule
vorsieht. Nachdem die Ergebnisse der räumlichen Prüfungen vorliegen, muss dies
mit Träger und Schule erörter t werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 31.05.2011, OM 105
Stellungnahme des
Magistrats vom 28.07.2011, ST 857