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Dreieichstraße: Beseitigung wilder Müllablagerungen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 285 Betreff: Dreieichstraße: Beseitigung wilder Müllablagerungen Aufgrund der Anregung fanden mehrere Ortstermine durch verschiedene Dienststellen statt. In diesem Rahmen konnten keine illegalen Ablagerungen im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen festgestellt werden. Gemäß Prüfung durch das Amt für Straßenbau und Erschließung wurde der vom Ortsbeirat dokumentierte Sperrmüll nicht auf der öffentlichen Verkehrsfläche sondern auf Privatgelände abgestellt. Hier ist der Anschein gegeben, dass es sich um eine öffentliche Fläche handelt, da eine durchgehende Pflasterung vorhanden ist. Derzeit wird von einer Umgestaltung abgeraten, da auf den angrenzendem Privatgelände Dreieichstraße 34 mit Bautätigkeiten zu rechnen ist. Von Seiten der Stadtpolizei gibt es Ermittlungen zum Rattenbefall seit dem 24.10.2017. Da weder Einsicht noch Zugang zum Grundstück gegeben ist, wurde der Eigentümer aufgefordert, eine Begehung am 21.11.2017 sicherzustellen. Dieser Forderung wurde nicht Folge geleistet. Weitere Ermittlungsmaßnahmen wurden eingeleitet. Bestätigt sich der Verdacht auf Rattenbefall, wird seitens des Ordnungsamtes gegenüber dem Eigentümer die Rattenbekämpfung angeordnet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2338

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