Dreieichstraße: Beseitigung wilder Müllablagerungen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST
285
Betreff: Dreieichstraße:
Beseitigung wilder Müllablagerungen Aufgrund der Anregung fanden
mehrere Ortstermine durch verschiedene Dienststellen statt. In diesem Rahmen
konnten keine illegalen Ablagerungen im Bereich der öffentlichen
Verkehrsflächen festgestellt werden. Gemäß Prüfung durch das Amt für Straßenbau und
Erschließung wurde der vom Ortsbeirat dokumentierte Sperrmüll nicht auf der
öffentlichen Verkehrsfläche sondern auf Privatgelände abgestellt. Hier ist der
Anschein gegeben, dass es sich um eine öffentliche Fläche handelt, da eine
durchgehende Pflasterung vorhanden ist. Derzeit wird von einer Umgestaltung
abgeraten, da auf den angrenzendem Privatgelände Dreieichstraße 34 mit
Bautätigkeiten zu rechnen ist. Von Seiten der Stadtpolizei gibt es Ermittlungen zum
Rattenbefall seit dem 24.10.2017. Da weder Einsicht noch Zugang zum Grundstück
gegeben ist, wurde der Eigentümer aufgefordert, eine Begehung am 21.11.2017
sicherzustellen. Dieser Forderung wurde nicht Folge geleistet. Weitere
Ermittlungsmaßnahmen wurden eingeleitet. Bestätigt sich der Verdacht auf
Rattenbefall, wird seitens des Ordnungsamtes gegenüber dem Eigentümer die
Rattenbekämpfung angeordnet. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 03.11.2017, OM 2338